Herstellung von Drucksachen - Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen Referenznummer der Bekanntmachung: 1263/21/001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung von Drucksachen - Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen

Referenznummer der Bekanntmachung: 1263/21/001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesamt für Strahlenschutz benötigt einen neuen Rahmenvertragspartner zur Herstellung von Drucksachen zur Unterrichtung der Bevölkerung, Schulen uvm.

Los 1: Gehftetes und Geklebtes

Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen

Hierbei handelt es sich ausschließlich um das Los 2. Für das Los 1 schauen Sie bitte in die Vergabeunterlagen des Verfahrens 1262/21/0021 und nutzen die Teilnahme auf der e-Vergabeplattform des Bundes.

Eine gleichzeitige Bewerbung eines Unternehmens auf beide Lose ist grundsätzlich möglich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für alle Druckerzeugnisse gelten die allgemeinen Angaben des jeweils geltenden BfS Corporate Design-Katalogs. Des Weiteren müssen die Druckerzeugnisse den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ DE-UZ195 (Erfüllung der Kriterien bis Stand 12/2021 ausreichend, die Einhaltung der neuen Vergabekriterien ab 1/2022 werden nicht erwartet) entsprechen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erfüllung der Kriterien sind: Einsatz von Papieren, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, Einsatz von Farben/Lacken/Klebstoffen, die sich leicht von Papierfasern lösen (bei UV i.d.R. nicht möglich), ein Gefahrstoffverzeichnis und eine Lösemittelbilanz. Gleichwertige Umweltzeichen werden als Nachweis anerkannt.

Für den reinen Druck wird vom BfS ein druckfähiges PDF zur Verfügung gestellt.

Satz- und Layoutarbeiten sind bei Bedarf durchzuführen. Für sie gilt der jeweils aktuelle Corporate Design-Katalog des BfS. Für die Satz- und Layoutarbeiten liefert das BfS alle Rohdaten digital oder als Aufsichtsvorlagen.

Die Produkte müssen auf IGEPA - Circle offset Premium white produziert werden. Sollte dieses Papier am Markt nicht mehr verfügbar sein, ist ein ähnliches Ersatzpapier zu empfehlen, welches die gleichen Standards erfüllt (100% Recycling, ungestrichen, FSC zertifiziert, Blauer Engel, CIE 145 Weiße).

Für den Druck ist durch den AN ein Zertifikat über „CO2 kompensierten Druck“ zu erwerben. Das entsprechende Logo ist dem BfS als JPG oder PDF zuzustellen, damit es ins Layout eingebunden werden kann. In Ausnahmefällen muss der AN das Logo in die Daten einfügen.

Die Verarbeitung beinhaltet in der Regel immer: beschneiden, falzen, Klebebindung oder Heftung, Inhalt breit überklebt in 4x gerilltem Umschlag eingehängt.

In der Regel handelt es sich um 4-farbig Euroskala Druck.

Einige Druckerzeugnisse werden perforiert. Weiteres zu den Produkten entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.

In sehr seltenen Ausnahmefällen muss die Lieferung innerhalb von 120 Stunden nach Auftragsklarheit erfolgen.

Vor Drucklegung ist dem BfS bzw. dem Kreativdienstleister des BfS ein digitaler, farbverbindlicher Proof vorzulegen. Auf Wunsch wird ein farbverbindlicher Proof per Post verschickt.

Dem BfS ist nach Drucklegung unaufgefordert, sofern Satzarbeiten durchgeführt wurden, eine Indesign Datei (kompatibel mit CS6) zu überlassen. Bei Bedarf ist dem BfS eine barrierefreie Acrobat-Datei in internetfähiger Auflösung zu überlassen.

Die Lieferung erfolgt frei Haus. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist über den Zeitpunkt der Lieferung zu informieren.

Die Druckerei bietet eine Mindesterreichbarkeit werktags von 9 bis 16 Uhr. Sie reagiert innerhalb 48 Stunden auf Anfragen vom BfS.

Für die Details wird auf die Vergabeunterlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Herstellungsdauer / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-574390
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1263/21/001
Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung von Drucksachen - Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2022

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