Erstellung eines Baumkatasters für die Kreisstraßen, Landkreis Harburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Baumkatasters für die Kreisstraßen, Landkreis Harburg
Erstellung eines Baumkatasters für die Kreisstraßen im Landkreis Harburg in drei Losen
Elbmarsch, Seevetal, Salzhausen
Kreisstraßen im Landkreis Harburg 21423 Winsen/Luhe
ca. 65.000 Stk elektronische Ersterfassung
ca. 65.000 Stk Anbringung von Plaketten
Rosengarten, Hanstedt
Kreisstraßen im Landkreis Harburg 21423 Winsen/Luhe
ca. 65.000 Stk elektronische Ersterfassung
ca. 65.000 Stk Anbringung von Plaketten
Tostedt Hollenstedt
Kreisstraßen im Landkreis Harburg 21423 Winsen/Luhe
ca. 65.000 Stk elektronische Ersterfassung
ca. 65.000 Stk Anbringung von Plaketten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen)
Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zur Anzahl der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYD32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).