22-0022 BFW-BFF Neubau Berufsfeuerwehr - Baufeldfreimachung - Rückbau und Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0022 BFW-BFF Neubau Berufsfeuerwehr - Baufeldfreimachung - Rückbau und Baufeldfreimachung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0022 BFW-BFF Neubau Berufsfeuerwehr - Baufeldfreimachung - Rückbau und Baufeldfreimachung
Abbruch und Rückbau, Schadstoffsanierung, Entsorgung, Erdarbeiten auf dem Gelände der ehem. WAS, Wolfsburg
38440 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg beauftrag den kompletten Rückbau der ehemaligen WAS - Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung. Der Rückbau umfasst 9 Bauwerke (Verwaltung, Werkstätten, Fahrzeug-, Wasch- und Lagerhallen sowie eine Tankstelle) und die Entsiegelung der befestigten Flächen.
Das Gelände liegt im Wolfsburger Ortsteil Hesslingen in einem Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen). Direkt westlich des WAS-Geländes befindet sich die Feuerwache der Stadt Wolfsburg. Nördlich und östlich erstreckt sich ein Gewerbegebiet (mit untergeordnet "Wohnen"). Direkt südlich schließt sich der Betriebshof des Grünflächenamtes der Stadt Wolfsburg an, weiter südlich beginnt die Wohnbebauung
Die Maßnahme umfasst u.a. Schadstoffsanierungsarbeiten, Entkernung, den ober- und unterirdischen Rückbau der Gebäude, die Entsiegelung der befestigten Flächen, den Rückbau der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie weiterer unterirdischer Abscheider und Tanks. Entsorgung der Abbruchmassen.
Hinzu kommt die Sanierung einer Bodenverunreinigung im Bereich der ehemaligen Tankstelle. Aushub des belasteten Bodens bis ca. 5 Meter unter Geländeoberkante mit erforderlicher Wasserhaltung inkl. Entsorgung des belasteten Bodens.
Parallel zum Rückbau finden Arbeiten zur Kampfmittelsondierung auf der Fläche statt. Der Aushubboden ist zu untersuchen und bei Eignung qualifiziert wieder einzubauen. Fehlmengen bis zum Erreichen der Übergabehöhe müssen angeliefert werden.
Aufgrund von nachfolgenden Bauarbeiten auf dem Gelände steht für die Ausführung der Leistungen ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung.
- Rückbau ca. 35.100 m3 umbauter Raum
- Entkernung, Entrümpelung und Schadstoffsanierung inkl. Entsorgung
- Flächenentsiegelung (Beton, Pflaster, Asphalt) ca. 13.000 m2
- Bodensanierung ca. 2.500 m3 (bis ca. 5 Meter Tiefe) inkl. Entsorgung und Anlieferung Verfüllboden, Wasserhaltung und -Reinigung
- Verbauarbeiten zur Sicherung der Nachbarbebauung
- Erdbewegungsarbeiten ca. 40.000 m3 (Umlagern und lagenweiser Einbau von Aushubboden, ggfs. Anlieferung von Fehlmengen)
Siehe III.1) Teilnahmebedingungen
Siehe III.1.3.1) Wertungskriterien
Verfügt ein Bewerber über die geforderte Eignung und haben mehr als 6 Bewerber die Eignung erreicht, entscheidet bei Punktgleichheit der höhere Umsatz desjenigen Bewerbers bei den vergleichbaren Leistungen (s. auch III.1.2).
Die Baustelle liegt im Innerstädtischen Bereich. Auf dem Gelände besteht Kampfmittelverdacht. Die Kampfmittelsuche findet teilweise parallel zu den Rückbauarbeiten statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). HRA nicht älter als 6 Monate.
2. Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
3. Eintragung in die Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Nichtqualifizierte Bewerber müssen die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen vorlegen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A) in Höhe von mind. 5 Mio. EUR Deckungssumme.
2. Eigenerklärung zum mittleren Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2021,2020,2019)
3. Eigenerklärung zum mittleren Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2021,2020,2019) hinsichtlich im weiteren Sinne vergleichbarer Leistungen (Rückbau und Abbruchmaßnahmen)
Hinweise zu Ziff. 2 und 3:
a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
b) Mindestanforderung (zu Ziffer 3):
Der mittlere Jahresumsatz, der in den letzten 3 Geschäftsjahren mit im weiteren Sinne
vergleichbaren Leistungen (Rückbau- und Abrissmaßnahmen) erwirtschaftet wurde, muss mindestens 3,0 Mio. EUR (netto) betragen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Es werden vom Bieter 3 Referenzen gefordert, die in den letzten fünf Geschäftsjahren (2016 - 2021) abgeschlossen oder größtenteils fertiggestellt wurden, die jeweils einen Auftragswert von mind. 1,50 Mio. EUR netto haben und sowohl vom Umfang als auch der Bearbeitungsdauer (min. 6 Monate) den hier ausgeschriebenen Leistungen im wesentlichen Teilen entsprechen (s. Projektbeschreibung der Auftragsbekanntmachung unter Punkt II.2.4).
Zur Projektbeschreibung sind mindestens folgende Angaben erforderlich: Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), Name und Kontaktdaten des Auftraggebers
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.Die angegebenen Referenzen gehen (nach Prüfung) wie folgt in die Wertung ein:
a) 3 vergleichbare Referenzen = 90 Wertungspunkte
b) 2 vergleichbare Referenzen = 60 Wertungspunkte
c) 1 vergleichbare Referenz = 30 Wertungspunkte
d) Es werden jeweils 10 Sonderpunkte für maximal 3 Referenzen mit vergleichbaren Erdbauarbeiten unter Kampfmittelverdacht vergeben.
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 120 Punkte.
2. Qualifikation technisches Personal Rückbau
a) Sachkundenachweis TRGS 519, Asbest (Mindestanforderung)
b) Sachkundenachweis TRGS 521, Mineralwolle (Mindestanforderung)
c) Sachkundenachweis Bauleiter für Arbeiten in kontaminierten Bereichen DGUV 101-004/ TRGS 524 (Mindestanforderung)
d) Fachkunde TRGS 551, Teer (Mindestanforderung)
3. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §56 KrWG nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Mindestanforderung)
4. Zugelassenes Transportunternehmen für die zu erwartenden Schadstoffe Asbest, KMF, PAK, PCB, MKW/ BTEX, LHKW (Mindestanforderung)
5. Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
6. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
7. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
8. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A). Die Vergabestelle behält sich vor, eine Prüfung der Nachunternehmer im Rahmen des weiteren Verfahrens durchzuführen.
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Letzter Termin für Fragestellungen ist eine Woche (5 Werktage) vor Angebotsabgabe. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 6 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
4. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
5. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
6. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
7. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird.
8. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RSW2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen