Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: HLS-500
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen
800 m Abwasserkanäle DN100-200, nebst Schächten und Hebeanlagen
210 m2 Tunnelrigolen
1170 m Leerrohre für Beleuchtung und Elektro
220 m Stufen
70 m Beton-Sitzblöcke
2500 m2 Betonpflaster 3-farbig (d = 8 und 12cm)
450 m2 Betonrechteckpflaster
130 m Blindenleitstreifen, mit Kontrastplatten und Aufmerksamkeitsfeldern
800 m2 Asphaltflächen
420 m2 EPDM-Flächen
Ausstattung und Spielgeräte
54 St Bäume (incl. Fertigstellungs- und 2 Jahren Entwicklungspflege)
Langenhagen
800 m Abwasserkanäle DN100-200, nebst Schächten und Hebeanlagen
210 m2 Tunnelrigolen
1170 m Leerrohre für Beleuchtung und Elektro
220 m Stufen
70 m Beton-Sitzblöcke
2500 m2 Betonpflaster 3-farbig (d = 8 und 12cm)
450 m2 Betonrechteckpflaster
130 m Blindenleitstreifen, mit Kontrastplatten und Aufmerksamkeitsfeldern
800 m2 Asphaltflächen
420 m2 EPDM-Flächen
Ausstattung und Spielgeräte
54 St Bäume (incl. Fertigstellungs- und 2 Jahren Entwicklungspflege)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland