Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 37_230 2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20
Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 für die Feuerwehr Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung dient der Beschaffung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen 20 (HLF 20) nach DIN 14530-27:2019-11 für die Feuerwehr Braunschweig.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet folgende Optionen:
1. Leiterentnahmehilfe Schiebleiter für beide Fahrzeuge
2. Maschinelle Zugeinrichtung für ein Fahrzeug
3. Saugschläuche an Leiterentnahmehilfe für beide Fahrzeuge
4. Maschinelle Zugeinrichtung für beide Fahrzeuge
Die Beauftragung der Option ist von dem Vorhandensein ausreichender finanzieller Haushaltsmittel für dieses Projekt, also auch von der Gesamt-Auftragssumme abhängig.
Es werden die Optionen beginnende von Option 1 fortlaufend bis zu Option 4 bei ausreichend Haushaltsmitteln beauftragt. Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf Beauftragung der Optionen.
Bei der Bewertung in der Bewertungsmatrix wird zuerst eine Bewertung aller eingehenden Angebote ohne Optionen durchgeführt. Das Wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten gesamten Punktzahl gewinnt.
Bei Vorhandensein ausreichender finanzieller Haushaltsmittel für dieses Projekt werden bei Beauftragung der möglichen Optionen eine neue Bewertung alle Angebote inklusive der jeweils zu beauftragenden Optionen durchgeführt. Es gewinnt jeweils wieder das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Jede gewählte Option entspricht 5% der maximal erreichbaren Punktzahl ohne Optionen und entspricht somit 75 Punkten (5% von 1500 Punkten = 75 Punkte). Dabei können je nach beauftragten Optionen zwischen 1575 und 1800 Punkten erzielt werden. Detaillierten Aufschluss gibt die folgende Tabelle sowie die in der Anlage beiliegende Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten 2 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Arbeitgeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.