Erfassung, Übernahme und Verwertung von Alttextilien Referenznummer der Bekanntmachung: AL01376067
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung, Übernahme und Verwertung von Alttextilien
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erfassung von Alttextilien (Abfallschlüsselnummern: 20 01 10 (Bekleidung) und 20 01 11 (Textilien) - nachfolgend unter Alttextilien subsummiert) aus dem Gebiet des Landkreises Leer über Depotcontainer sowie deren Übernahme und Verwertung.
Die Leistung wird in zwei Losen gebietsweise (Los 1: Kreisgebiet Leer, Festland / Los 2: Insel Borkum) ausgeschrieben; näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Erfassung, Übernahme und Verwertung von Alttextilien auf dem Festlandsgebiet des Landkreises Leer
Festlandsgebiet des Landkreises Leer, d.h. ohne Insel Borkum
Der Auftragnehmer hat zur Erfassung der Alttextilien Depotcontainer an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten im Festlandsgebiet des Landkreises Leer aufzustellen, die über die Depotcontainer gesammelten Abfälle zu übernehmen und diese einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Nähere Anforderungen an die Container, an die Leerung und den Transport, an die Sortierung und hochwertige Verwertung sowie an die Nachweisführung seitens des Auftragnehmers sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens bis zum 30.09.2028, sofern keine der Vertragsparteien kündigt. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag ab dem 30.09.2026 zu jedem Quartalsende zu kündigen; sie halten dabei eine Frist von mindestens 9 Monaten ein.
Erfassung, Übernahme und Verwertung von Alttextilien auf der Insel Borkum
Insel Borkum im Landkreis Leer
Die auf der Insel Borkum aufgestellten Depotcontainer für Alttextilien stehen im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat die über die Depotcontainer gesammelten Abfälle zu übernehmen und diese einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Nähere Anforderungen an die Leerung und den Transport, an die Sortierung und hochwertige Verwertung sowie an die Nachweisführung seitens des Auftragnehmers sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens bis zum 30.09.2028, sofern keine der Vertragsparteien kündigt. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag ab dem 30.09.2026 zu jedem Quartalsende zu kündigen; sie halten dabei eine Frist von mindestens 9 Monaten ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter bzw. alle Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Falle von Bietergemeinschaften:
- Darlegung der Arbeitsteilung sowie der Gründe und Motive für die Zusammenarbeit. Hierbei ist z. B. darzustellen, dass der Einzelbieter nicht in der Lage wäre, die Leistung zu erbringen (oder andere ähnlich gewichtige Gründe).
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen, hier: sämtliche Umsätze, die der Bieter im Bereich Alttextilien erzielt (Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (Sammeln, Befördern, ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend)) für Alttextilien (AVV 20 01 10 und 20 01 11); ausländische Bieter haben eine ver-gleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenzen), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Erfassung von Alttextilien über Depotcontainer sowie Übernahme und Verwertung von Alttextilien (AVV 20 01 10 und 20 01 11)) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge, aufgestellte Container), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl während der letzten drei Jahre
- für Angebote zu Los 1: Angaben zur Art und Qualität der Sammelcontainer, Nachweis GS- und CE-Kennzeichnung
- Beschreibung der Logistik mit Angabe des vorgesehenen Sammlers und des Transportsystems (Art, Größe und Anzahl der Fahrzeuge)
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Verwertungskette (Fließschema):
-- etwaige Sortier-/Verwertungsanlagen
-- Angaben zur Art und Detailgrad der Sortierung sowie -verwertung
-- üblicher Anteil Sortierreste am Input
-- Erklärung über akzeptierte Warenarten in der Sortierung
-- sofern eine Sortieranlage zur Verwertungskette gehört: Auszug aus der Genehmigung nach BImSchG, aus dem hervorgeht, dass die Anlage für Alttextilien zugelassen ist oder Efb-Zertifikat des Betreibers für die betreffende Tätigkeit, Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026, 2027 oder 2028
Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01376067). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DBQV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.