Rahmenvertrag Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2022/0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sicherheitsdienstleistungen
Rahmenvertrag für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen
Region Hannover
siehe Vergabeunterlagen
Für einen reibungslosen Dienstbetrieb muss am Haupteingang bzw. am Empfang, im Bürgerbüro (Adresse: Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover) und in der Ausländerbehörde (Adresse: Maschstraße 17, 30169 Hannover; ab circa 4. Quartal 2023 Umzug in Akazienstraße, 30169 Hannover) der Region Hannover regelmäßig Sicherheitspersonal eingesetzt werden. Des Weiteren benötigt die Region Hannover bei besonderen Veranstaltungen und Vorkommnissen/Bedrohungslagen die Unterstützung von Sicherheitspersonal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
- Aktuelle Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes gemäß §
9 Bewachungsverordnung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung nach § 34a
Abs. 1a S. 2 Nr. 1 Var. 2 Gewerbeordnung
- Einverständniserklärung der/des Mitarbeitenden, dass die Auftraggeberin ihre nachrichtendienstlich erfassten Daten bei der jeweils zuständigen
Landesbehörde für Verfassungsschutz abfragen darf
- Nachweis eines absolvierten Erste-Hilfekurses (der letzte Erste-Hilfe-Kurs darf
nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen)
- Eigenerklärung der/des Mitarbeitenden, dass keine für die Tätigkeit relevanten
Vorstrafen (Diebstahl-, Einbruchs-, Körperverletzungs-,
Betäubungsmittelmissbrauchs-, Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und
Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist
Als Eigenerklärung (Nr. 124_LD des VHB-Bund) vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen).
Als Eigenerklärung (Nr. 124_LD des VHB-Bund) vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäf-tigten Arbeitskräfte.- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abge-schlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).