Dienstleistung für Kreativ- und Strategie-Agentur, Digital- und Dialog-Agentur und Media-Agentur
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung für Kreativ- und Strategie-Agentur, Digital- und Dialog-Agentur und Media-Agentur
Im Zuge der Markenpositionierung sucht die KKH in drei Losen Agenturpartner. Diese sind wie folgt:
- Los 1: Kreativ- und Strategie-Agentur
- Los 2: Digital- und Dialog-Agentur
- Los 3: Media-Agentur
Gesucht wird eine ausgesprochen strategisch denkende und handelnde Kreativ- und Strategie-Agentur mit starker B2C- und B2B-Expertise und -Erfahrung, die das Unternehmen bei der Entwicklung von omnikanalfähigen Kreativ-Ideen/-Konzepten und Kampagnenideen auf dem deutschen Markt unterstützt. Dies beinhaltet z.B.:
- Kommunikationstrategie, Konzept, Beratung, Kreation, Design, Text, Umsetzung
- Kampagnenentwicklung, Content-Strategie
- Entwicklung Dachmarken-, Geschäftsfeld- und Themen-Kommunikation
- Entwicklung von omnikanalfähigen Kommunikationskonzepten
- Design, Branding, Corporate Design inkl. Corporate Design-Manual
- Umsetzung Corporate Design
Gesucht wird eine ausgesprochen strategisch denkende und handelnde, kreative und technisch versierte Digital- und Dialog-Agentur mit starker B2C- und B2B-Expertise und -Erfahrung, die den Auftraggeber bei seinen komplexen Anforderungen auf dem deutschen Markt unterstützt. Dies beinhaltet z.B.:
- Ganzheitliche Digital-Strategie (Inkl. Ziele und Definition von KPIs)
- Entwicklung Digitalstrategie, Social Media Strategie, B2B Social Selling
- Strategisch-konzeptionelle Beratung und Kreation im digitalen Umfeld
- Grundsätzliche Abdeckung des gesamten Online- und Dialog-Spektrums
- Ist-Analyse des Zustandes und Weiterentwicklung der digitalen Markenführung
Gesucht wird eine ausgeprägt strategisch denkende, handelnde und planende, sehr kreative und versierte Fullservice Media-Agentur, die den Auftraggeber bei ihren komplexen Anforderungen auf dem deutschen Markt unterstützt und umfassend berät. Dies beinhaltet z.B.:
- Entwicklung Mediastrategie (Definition Ziele und KPI)
- Betreuung, Durchführung und Aussteuerung der Media-Aktivitäten
- Analyse-, Strategie-, Beratungs- Planungs-, Einkaufs-, Reporting-/ Tracking,
Optimierung sowie administrative Leistungen hinsichtlich der Mediaaktivitäten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland