Nebau Wasserwerk Langenberg
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden (Aller)
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tv-verden.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nebau Wasserwerk Langenberg
Der Trinkwasserverband Verden beabsichtigt den Neubau des Wasserwerkes Langenberg. Geplant ist die Errichtung eines Neubaus des Wasserwerkes mit zwei Reinwasserbehältern. Es soll auf dem Grundstück des bisherigen Wasserwerkes errichtet werden.Das Wasserwerk versorgt im Landkreis Verden die Ortschaften und Gemeinden Kirchlinteln, Dörverden, Blender und Morsum. Aus dem Landkreis Nienburg versorgt es die Gemeinden Eystrup, Gandesbergen, Hämelhausen und Hassel. Es ist zur Sicherung einer qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet vorgesehen den Neubau des Wasserwerks Langenberg als zweistufige Anlage zu errichten. Dies bedeutet, das Rohwasser wird über die Filterstraßen in die Reinwasserkammern gefördert und aufbereitet. Von dort aus wird das Wasser über Reinwasserförderstufen in das Versorgungsgebiet verteilt. Das Wasserwerk soll auf eine Aufbereitungsmenge von Q1 = 11.000 m3/d und Q365 = 7.200 m3/d ausgebaut werden. Die Ausschreibung erfolgt insgesamt in drei Losen.
Bau (Kurzzeichen: Bau)
27283 Verden (Aller)
Das Los 1 betrifft sämtliche baulichen Leistungen, die nicht in den Losen 2 (hydrauliche und maschinentechnisch Ausrüstung) und 3 (EMSR-Technik) enthalten sind, u. a. Erdarbeiten, Schalungs-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Grundstücksentwässerung, Estricharbeiten, verschiedene Ausbaugewerke.
Ablauf der Angebotsfrist: 14.03.2022,10:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 13.05.2022
Hydraulische und maschinentechnische Ausrüstung (Kurzzeichen: HuMA)
27283 Verden (Aller)
Der Auftrag betrifft die hydraulische und maschinentechnische Ausrüstung, u. a. Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen, Wasserkammern, Brunnen.
Ablauf der Angebotsfrist: 14.03.2022,11:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 13.05.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für alle Lose:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
-
Eigenerklärung für alle Lose:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte ist die Teilnahme nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D445797948 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.