Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN FT-N : VE 410 Abwasser-, Wasserversorgung, Gasanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.7_VE 410
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN FT-N : VE 410 Abwasser-, Wasserversorgung, Gasanlagen
Installation von Sanitäranlagen für den Anbau (UG, EG, OG und Dachzentrale) sowie den Umbau angrenzender Bestandsbereiche eines Klinikgebäudes.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Installation von Sanitäranlagen für den Anbau (UG, EG, OG und Dachzentrale) sowie den Umbau angrenzender Bestandsbereiche eines Klinikgebäudes.Die Arbeiten umfassen folgende Bereiche: EPU-Messplatz, Angiographie, Radiologie, MRT-Räume sowie die Erweiterung der zentralen Notaufnahme mit Warte-, Untersuchungs- und Behandlungbereichen sowie Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsbereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.