Neubau Werkstattgebäude - Lüftungs- und kältetechnische Anlagen - Hannover (474) Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2021/0260
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Werkstattgebäude - Lüftungs- und kältetechnische Anlagen - Hannover (474)
Lüftungs- und kältetechnische Anlagen
Die Baustelle Neubau eines Werkstattgebäudes in der Ohestrasse Hannover beinhaltet die Erstellung des 4-geschossigen Gebäudes und zusätzlicher Teilunterkellerung in Massivbau mit Klinkerfassade mit Passivhausanforderung. Im Zentrum des Gebäudes entsteht ein mehrgeschossiges Atrium.
Zur Umsetzung des Passivhausstandards werden sämtliche Räumlichkeiten mechanisch be- und entlüftet. Es erfolgt eine Unterteilung in die nachfolgend aufgeführten Zentralanlagen:
- zwei kombinierte Zu- und Abluftanlagen für die Fachbereichs-/ Werkstatträume, innenliegende Räume ( Lager, Umkleide etc.), 7.500 bzw. 18.000 m³/h
- kombinierte Zu- und Abluftanlage für die WC- Bereiche, 1.700 m³/h
- kombinierte Zu- und Abluftanlage für den Eingang / Pausenhalle / Flure / Treppenhäuser, 5.800 m³/h
Das 18.000 m³/h -Gerät ist als Dachgerät konzipiert.
Luftverteilung über Kanalsystem aus Stahlblech, Zulufteinbringung / Abluftabsaugung über Drallauslässe / Tellerventile.
Es kommen noch ergänzend dezentral betriebene Abluftanlagen entsprechend dem Anforderungsprofil der einzelnen Fachbereiche zum Einsatz, z.B. eine Schweißrauschabsauganlage, Abluftanlagen für G90-Sicherheitsschränke und zur Luftversorgung einer zentralen Drucklufterzeugungsanlage.
Kältetechnisch ist ein Split-Klimasystem zur Abfuhr von Wärmelasten in elektrotechnischen Räumen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen-/Wohnsitzes ist vorzulegen.
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) oder einer Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung
- Freistellungsbescheid Finanzamt
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen)
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Region HannoverHildesheimer Str. 2030169 Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).