21 E 136008 - Neubau BAMF Bramsche Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E136008
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 241-635642)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Iburg
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49186
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nlbl.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 136008 - Neubau BAMF Bramsche Außenanlagen
Hochbaumaßnahmen des Bundes; hier der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Neubau als zweites Ankunftszentrum des Landes Niedersachsen (Verwaltungsgebäude) am Standort Bramsche; Im Rehagen
VgV - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vergabe von Planungsleistungen, Objektplanung Außenanlagen gem. HOAI § 38, Leistungsphasen (LPH) 2-8.
Das Staatliche Baumanagement Osnabrück-Emsland beabsichtigt ein Ankunftszentrum für Geflüchtete als zweigeschossigen Verwaltungsneubau für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu errichten. Der Neubau des BAMF wird unter Berücksichtigung des Leitfadens des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) geplant. Hierfür und für die Außenanlagen wird die Zertifizierung Silber nach BNB angestrebt.
Auf der bundeseigenen Liegenschaft, im Rehhagen, sind das BAMF und die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verortet. Der geplante Neubau befindet sich somit auf einer bundeseigenen Fläche. Das Baufeld befindet sich innerhalb des Liegenschaftszaunes gegenüber dem Haupteingang / Pfortengebäude. Es ist öffentlich über die Straße Im Rehagen 8 erschlossen.
Auf der vorgesehenen Fläche befinden sich aktuell die eingeschossigen Gebäude 8, 27 und 28, errichtet in den 1960er Jahren mit einem niedrigen Kriechkeller. Die Bausubstanz (Massivbau) der Gebäude ist in einem schlechten Zustand und mitunter schadstoffbelastet. Ebenso befinden sich dort die Baukörpern 50 / 50a, bei denen es sich um Containeranlagen handelt, welche bis zum Bezug des Neubaues in Nutzung des BAMF sind.
Der Neubau wird auf dem Baufeld so platziert, dass eine Nutzung der Gebäude 8, 27, 50 und 50a während der Bauphase möglich bleibt und ein Rückbau bzw. Abriss der Gebäude nach der Neuerstellung erfolgen kann. Das Gebäude 28 ist bereits vor Errichtung des Neubaus abzubrechen. Ein orientierendes Baugrundgutachten des Baufeldes und Schadstoffgutachten der Bestandsgebäude wird bis zur Aufnahme der Planungsleistungen durch das SBOE angestrengt.
Die Liegenschaft befindet sich in einer Sumpf- und Marschlandschaft. Viele Gebäude sind seinerzeit mittels Pfahlgründung erstellt worden. Über das Baugrundgutachten soll auch untersucht werden, unter welchen Bedingungen eine Flachgründung ausreichen kann, ob der anstehende Boden kontaminiert ist und wie mit der vorhandenen Tiefengründung verfahren werden kann.
Die Liegenschaft wurde militärisch genutzt und war im 2. Weltkrieg das Ziel alliierter Luftangriffe. Zwar wurden wesentliche Bereiche bereits auf Kontaminierung und Kampfmittel untersucht und freigegeben. Gleichwohl ist mit Rückständen aus dieser Zeit zur rechnen. Eine präventive und begleitende Untersuchung ist zu berücksichtigen und für die Erdarbeiten konzeptionell auszuplanen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen