Herstellung und Lieferung von Magnesia-Trockenbaustoff – Inbetriebnahme, Probebetrieb, Demonstrationsbauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-21-03-SL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Magnesia-Trockenbaustoff – Inbetriebnahme, Probebetrieb, Demonstrationsbauwerk
Die Leistung umfasst die Herstellung und Lieferung von Magnesia-Trockenbaustoff und steht im engen Zusammenhang mit den unter II 2.4) genannten Leistungen.
Morsleben
Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) befindet sich zurzeit im Offenhaltungsbetrieb und die atomrechtliche Stilllegung ist beantragt.
Für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des ERAM ist es u.a. notwendig, die Eigenschaften von Streckenabdichtungen zu beschreiben. Um die Eigenschaften von Streckenabdichtungssystemen aus Baustoffen systematisch zuverlässig ermitteln und prognostizieren zu können, müssen entsprechende Demonstrationsbauwerke errichtet werden.
Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung bildet daher die Herstellung und Lieferung von Magnesia-Trockenbaustoff (Trockenvorprodukt) für die geplante Errichtung eines Demonstrationsbauwerks im Anhydrit ab. Herzustellen aus den Ausgangskomponenten Magnesiumoxid (MgO), Barytmehl und Salz.
Im Rahmen der Verfüllung soll dieses Trockenvorprodukt nur noch chargenweise in eine Baustoffanlage aufgegeben werden und mit einer entsprechenden Menge an Magnesiumchlorid-Lösung (MgCl2-Lösung) zu einem Frischbeton vermischt werden. Die aktuelle Auswahl der Komponenten, deren genaue Spezifikationen und deren Mischverhältnisse sind speziell für die Gegebenheiten im Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM), in Bezug auf die rheologischen Anforderungen zur Realisierung längerer Topfzeiten, aufgrund langer Förderwege und planerischen Leistungsansätzen für die Verfüllung und der angestrebten frisch-in-frisch-Betonage entwickelt worden.
Das Trockenvorprodukt soll ausschließlich in Big Bags verpackt per Lkw zum ERAM geliefert werden.
Zusammengefasst ergeben sich folgende, zu erbringende Leistungen:
• Beschaffung, Transport und Lagerung der Ausgangskomponenten des Trockenvorproduktes • Mischen der Ausgangskomponenten zu einem homogenen Trockenvorprodukt • Transport des Trockenvorproduktes zum ERAM • Durchführung der erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen o Nachweis der geforderten Eigenschaften der Ausgangskomponenten für das Trockenvorprodukt o Einhaltung der geforderten Eigenschaften des Trockenvorprodukts o Nachweis der geforderten Frischbetoneigenschaften
Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzen zu den nachstehenden Anforderungspunkten zu erbringen:
• Erfahrungen im Bereich der Herstellung von Trockenvorprodukten in den vergangenen 10 Jahren, mit Bezug zur Endlagerung • Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Anwendung von Magnesia-Baustoffen in den vergangenen 10 Jahren • Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Baustoffprüfungen gemäß der in Deutschland geltenden Normen und Richtlinien Die jeweiligen Projektbeschreibungen / Erläuterungen sind als Anlagen auf jeweils max. 2 DIN A4-Seiten vorzulegen. Hierbei sind Angaben zum Bearbeitungszeitraum, der evtl. beteiligten Partner (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.), der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Branche, des Anwendungsbereichs sowie des Rechnungswertes, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Projektleitung, Ingenieure) erforderlich.
Auf die Angabe einzelner Punkte (z. B. des Auftragsvolumens) kann ggf. bei vereinbarter Vertraulichkeit mit dem Auftraggeber verzichtet werden. Durch eine detaillierte Auftragsbeschreibung muss dann allerdings deutlich erkennbar sein, im welchem Umfang Arbeiten durchgeführt wurden.
Jeder aufgeführte Kenntnisbereich wird mit bis zu 5 Punkten nach dem folgenden Schema bewertet:
5 Punkte Umfassende Abdeckung des Kenntnisbereiches die durch entsprechenden Nach-weis in diesem Bereich gestützt wird.
4 Punkte Gute Abdeckung des Kenntnisbereiches die durch entsprechenden Nachweis in diesem Bereich gestützt wird.
3 Punkte Durchschnittliche Abdeckung des Kenntnisbereiches die durch entsprechen-den Nachweis in diesem Bereich gestützt wird.
2 Punkte Prüfbar gute Abdeckung des Kenntnisbereiches ohne Nachweis, jedoch mit Kontaktdaten.
1 Punkte Prüfbar durchschnittliche Abdeckung des Kenntnisbereiches ohne Nachweis, jedoch mit Kontaktdaten.
0 Punkte Ungenügende Kenntnisse oder nicht in der Beschreibung aufgeführt.
Zur Feststellung der Eignung wird der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, gebildet. Hierfür werden die sechs Referenzprojekte mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
Bieter die unterhalb von 3,00 Punkten Mittelwert und Bieter, die in mindestens einem Gebiet jeweils weniger als 2,00 Punkte haben, werden bei der weiteren Vergabe nicht berücksichtigt.
Ausschließlich die drei bestgeeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung,
zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin
Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem.
Formblatt 124 LD)
Referenzen:
Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzen zu den nachstehenden Anforderungspunkten zu erbringen:
• Erfahrungen im Bereich der Herstellung von Trockenvorprodukten in den vergangenen 10 Jahren, mit Bezug zur Endlagerung • Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Anwendung von Magnesia-Baustoffen in den vergangenen 10 Jahren • Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Baustoffprüfungen gemäß der in Deutschland geltenden Normen und Richtlinien Qualitätssicherung:
Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen (Ausschlusskriterium).
Darüber hinaus ist eine Akkreditierung des jeweiligen Labors nach DIN EN ISO 17025 wünschenswert (kein Ausschlusskriterium).
Das Formblatt zur Selbstauskunft QMS ist auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor das Qualitätsmanagementsystem des Auftragnehmers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bewerbers.
Referenzen:
Es sind insgesamt mindestens drei Referenzen zu den nachstehenden Anforderungspunkten zu erbringen:
• Erfahrungen im Bereich der Herstellung von Trockenvorprodukten in den vergangenen 10 Jahren, mit Bezug zur Endlagerung • Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Anwendung von Magnesia-Baustoffen in den vergangenen 10 Jahren • Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Baustoffprüfungen gemäß der in Deutschland geltenden Normen und Richtlinien Qualitätssicherung:
Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen (Ausschlusskriterium).
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.