A1 Gewerbepark Wildeshausen-Nord Referenznummer der Bekanntmachung: Döt 12/2021/6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neerstedt
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.doetlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1 Gewerbepark Wildeshausen-Nord
Erschließungsarbeiten A1 Gewerbepark Wildeshausen-Nord
Verlegung einer Schmutzwasser-Druckrohrleitung
27801 Dötlingen
Die Gemeinde Dötlingen beabsichtigt die Erschließung des A1 Gewerbeparks Wildeshausen-Nord im Ortsteil Hockensberg unmittelbar westlich der Bundesstraße B 213.
Um das Schmutzwasser des Gewerbegebietes zu entwässern, ist der Bau von zwei Schmutzwasserdruckrohrleitungen (SW-DRL 1 und 2) mit einer Gesamtlänge von insgesamt rd. 4.700 m erforderlich, welche an einen SW-Schacht der Stadt Wildeshausen in der Breslauer Straße angeschlossen wird, um von dort in die städtische Kläranlage zu gelangen.
Die SW-DRL wird abschnittsweise in offener Bauweise, sowie im Horizontalspülbohrverfahren (HDD-Bohrung) und Pressbohrverfahren hergestellt.
Im Verlauf der zwei SW-DRL werden 5 BEV-Kompaktschächte, 13 Spülschächte, ein Druckentspannungsschacht und ein Probeentnahmeschacht hergestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuverlegung einer Schmutzwasser-Druckrohrleitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hatten, Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 26209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.depenbrock.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff.
GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de