Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 66_256 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zur Verfügung Stellung öffentlichen Raums für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in der Stadt Braunschweig.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet, weitere ca. 46 Ladepunkte werden voraussichtlich in naher Zukunft von privaten Betreibern auf dem Wege der Sondernutzung, also noch außerhalb dieser Konzessionsausschreibung errichtet. Um das Angebot zu erweitern beabsichtigt die Stadt Braunschweig, im Wege eines Verhandlungsverfahrens einem Betreiber ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und Betrieb dieser Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl von Ladepunkten und auf Basis von statistischen Bezirken Suchräume für deren Standorte ermittelt wurden.
Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere:
- Die Errichtung und der Betrieb von bis zu 500 Ladepunkten sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter in seiner Marktrolle als Betreiber in bis zu drei Errichtungsphasen (200 Ladepunkte bis zum 31.12.2024, 200 weitere Ladepunkte bis zum 31.12.2026 sowie optional nach gesonderter Bedarfsprüfung weitere 100 Ladepunkte bis zum 31.12.2028).
- Die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung voraussichtlich ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.12.2030.
- Die Stadt Braunschwieg geht davon aus, dass durch das zur Verfügung stellen des öffentlichen Raumes ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und strebt daher an, keine Vergütung an den Bieter zu zahlen. Eine Vergütung würde nur gezahlt, sofern sich kein Bieter zu einem eigenwirtschaftlichen Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur in der Lage sieht.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich zum 01.07.2022 und endet am 31.12.2030. Er bedarf keiner Kündigung. Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn die Stadt dies dem Betreiber spätestens 12 Monate vor Ablauf anzeigt oder wenn die Stadt von dem Optionsrecht nach § 8 Abs. (1) Nr. 3 des Vertrages Gebrauch gemacht hat.
Die Stadt Braunschweig wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich drei bis fünf Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen.
Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung:
Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung :
- Jahresumsatz im Bereich der Ausschreibung (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 5 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 15).
- Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung, wobei folgende Punkte für die Referenzen vergeben werden:
- Anzahl der Ladepunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber errichteten und betriebenen Ladepunkte der Referenzen der Kategorie 1 öffentlichen Raum werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten 10 Punkte. Die Bewertung der Ladepunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Ladepunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Ladepunkte) x 10).
- Anzahl der mit Ökostrom betriebenen Ladepunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber errichteten und betriebenen Ladepunkte der Referenzen der Kategorie 1 öffentlichen Raum, die mit Ökostrom werden addiert. Der eingesetzte Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energien im Sinne von §§ 3 Abs. 1 Nr. 21, 79 EEG 2021 stammen. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten 5 Punkte. Die Bewertung der Ladepunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der mit Ökostrom betriebenen Ladepunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Ladepunkte der mit Ökostrom betriebenen Ladepunkte) x 5).
- Die Ergebnisse werden addiert. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.
Die Ergebnisse werden entsprechend ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert, um die Gesamtpunktzahl des Bewerbers zu ermitteln. Maximal können 15 Punkte erreicht werden.
Zur Ermittlung der nach diesem Vertrag zu errichtenden Anzahlen an Ladepunkten hat die Stadt eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und Ladebedarfe der Anzahl an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig bis zum Jahr 2030 erstellt und den Errichtungsmengen zugrunde gelegt (Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf). Sofern der tatsächliche Bestand an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig während der Laufzeit dieses Vertrages
- am 31.12. eines Jahres mehr als 30 % über der für dieses Jahr prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt oder
- in zwei aufeinanderfolgenden Jahren am 31.12 der Jahre mehr als 20 % über den für diese Jahre prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt
ist die Stadt berechtigt, den Aufbau zusätzlicher Ladeeinrichtungen nach Maßgabe der Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf vom Betreiber zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen. Wenn der Betreiber gegenüber der Stadt nach schriftlicher Aufforderung mitteilt, dass er diese Ladeeinrichtungen nicht errichten und betreiben möchte, entfällt das Exklusivrecht und die Stadt ist zur Neuvergabe der Errichtung und des Betriebs dieser Ladeeinrichtungen berechtigt. Die Stadt ist in diesem Fall nicht an die Vorgaben dieses Vertrages gebunden, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
Unternehmensdarstellung des Bewerbers, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben
Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr); alternativ eine Deckungszusage des Versicherers, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern
Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche sich einer der im Folgenden näher beschriebenen Kategorien 1 oder 2 zuordnen lassen. Mindestens eine Referenz muss Kategorie 1 zugeordnet werden können.
- Kategorie 1: Als Referenz der Kategorie 1 gelten Beschaffung, Errichtung und Betrieb von mindestens 20 Ladepunkten im öffentlichen Raum mit einem vergleichbaren Genehmigungsprozess.
- Kategorie 2: Als Referenz der Kategorie 2 gelten Beschaffung, Errichtung und Betrieb von mindestens 20 Ladepunkten im öffentlichen, öffentlich-zugänglichen oder privaten Raum oder Beschaffung, Errichtung und Betrieb von mindestens 20 Infrastrukturen mit Strombezug im öffentlichen Raum.
- Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen: Angabe des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde, Umfang des Projekts (Anzahl der Ladepunkte bzw. der sonstigen Infrastrukturen mit Strombezug, eingesetzter Strom Ökostrom im Sinne von §§ 3 Abs. 1 Nr. 21, 79 EEG 2021), Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die Stadt Braunschweig
Anzahl der Mitarbeiter, die im Bereich der Ausschreibung tätig sind
Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bewerbers nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.