Neubau Digital Innovation Campus der Leibniz Universität Hannover // TGA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/123_elt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Digital Innovation Campus der Leibniz Universität Hannover // TGA ELT
Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, angelehnt an § 53 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8 für den "Neubau Digital Innovation Campus" der Leibniz Universität Hannover (LUH).
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Die LUH plant auf dem Areal Schneiderberg/Appelstraße in der Nordstadt nordwestlich der Appelstraße mit dem Neubau Digital Innovation Campus mit der Realisierung eines Institutsgebäudes von ca. 3350 qm Nutzungsfläche 1-6 für die Informatik mit den Schwerpunkten "Künstliche Intelligenz" und "IT-Sicherheit" die letzte Baulücke zu schließen. Mit dieser Maßnahme möchte die Universität ein Forschungs- und Innovationszentrum etablieren und durch relevante Forschung in der digitalen Transformation den Transfer von Technologien, Methoden und digitalen Kompetenzen in die Wirtschaft breitenwirksam beschleunigen.
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Welfengarten 1 30167 Hannover
Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3 und 8, angelehnt an § 53 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8 für den "Neubau Digital Innovation Campus" der Leibniz Universität Hannover (LUH).
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Die LUH plant auf dem Areal Schneiderberg/Appelstraße in der Nordstadt nordwestlich der Appelstraße mit dem Neubau Digital Innovation Campus mit der Realisierung eines Institutsgebäudes für die Informatik mit den Schwerpunkten "Künstliche Intelligenz" und "IT-Sicherheit" die letzte Baulücke zu schließen. Mit dieser Maßnahme möchte die Universität ein Forschungs- und Innovationszentrum etablieren und durch relevante Forschung in der digitalen Transformation den Transfer von Technologien, Methoden und digitalen Kompetenzen in die Wirtschaft breitenwirksam beschleunigen.
Im Gesamtprojekt sollen neben Büroflächen auch fachspezifische Arbeitsplätze für neun Forschungsgruppen mit 131 Mitarbeiter*innen sowie Lehr- und Lernflächen für Studierende entstehen. An zentraler Stelle soll ein Gründerzentrum zur Unterstützung von Start-ups und Spinn-offs vernetzt mit den Lehrflächen verortet werden. Der Flächenrahmen der Gesamtmaßnahme beträgt rund 3.350 m² NUF 1-6 (zuzüglich 210 m² Sonderfläche innerhalb der NUF 7 für Computercluster). Diese sollen in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Im 1. Bauabschnitt mit rund 2.160 m² NUF 1-6 (zuzüglich 150 m² Sonderfläche innerhalb der NUF 7) sollen Flächen für fünf Arbeitsgruppen, ein großer Medienhörsaal, der genannte Computercluster sowie das Gründerzentrum geschaffen werden.
Der 1. Bauabschnitt des Gebäudes soll bis Anfang 2025 fertiggestellt werden, die HU-Bau sowie der Bauantrag müssen bis Anfang 4. Quartal 2022 vorliegen. Erklärtes Ziel des Auftraggebers ist, ein nachhaltiges Gebäudekonzept zu planen, welches mit zukunftsorientierten Maßnahmen auszustatten ist.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Objektplanung wurde eine Lösungsskizze erarbeitet, die den zur Verhandlungsphase ausgewählten Büros zur Verfügung gestellt wird.
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, ALG 4 und 5 im Sinne § 53 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021):
MINDESTANFORDERUNG: 200.000,- im Mittel der letzten drei Jahre.
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2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV
Referenzprojektabhängige Kriterien // 2 Referenzprojekte
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MINDESTANFORDERUNG: ein Neubauprojekt der Gebäudeplanung innerhalb der letzten 10 Jahre in den LPH 2 bis 8 für einen öffentlichen Auftraggeber komplett bearbeitet.
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Zur Bewertung der Referenzprojekte siehe die Anlage"hls_kriterien_eignung.pdf" in den Vergabeunterlagen.
Eine feste Beauftragung wird vorerst nur bis zur Entscheidungsunterlagen Bau (ES Bau, entsprechend LPH 2 HOAI) erfolgen.
In dieser ersten Projektstufe sollen die erarbeiteten Planungsgrundlagen für die Entscheidungsunterlage Bau (ES Bau, LPH 2) inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geprüft werden. Daher erfolgt zunächst die Beauftragung der LPH 2 für die Bauabschnitte 1 und 2.
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Anschließend werden, bei einer auf der Basis der Ergebnisse beschlossenen Umsetzung der vorgelegten Planung, die Leistungsphasen 3 bis 8 für den ersten Bauabschnitt stufenweise beauftragt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungsphasen, auch stufenweise, zu erbringen.
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Es besteht die Option auf die Beauftragung und Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 8 für den zweiten Bauabschnitt, die neben anderen Kriterien im Wesentlichen von den Finanzierungsfreigaben abhängig sind. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, falls die Bewerberform dies vorsieht;
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
1.1) Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, ALG 4 und 5 § 53 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Bei 1.1 Mindestanforderung Mindestumsatz 200.000,- EUR p. a. im Mittel der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021).
Referenzprojekte (max. 2 Projekte)
/// Die Bewertungsmatrix zur Optimierung der Auswahl der Referenzprojekte ist in der Anlage "hls_kriterien_eignung.pdf" in den Vergabeunterlagen zu sehen. ///
Ein Referenzprojekt* der Gebäudeplanung innerhalb der letzten 10 Jahre in den LPH 2 bis 8 für einen öffentlichen Auftraggeber komplett bearbeitet.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in, Fachrichtung Versorgungstechnik, zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur:in, Fachrichtung Elektrotechnik, tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietendengemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietendengemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 3.000.000,- EUR für Personenschäden und über 5.000.000,- EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmens.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHRKPY/documents
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
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Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist NICHT zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRKPY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de