Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst Referenznummer der Bekanntmachung: 2MA-00024/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27753
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst
Die Stadt Delmenhorst, vertreten durch die Oberbürgermeisterin (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt, auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2021 (nachfolgend „NRettDG“), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (grundsätzlich zeitunkritische Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten Rettungsmittel in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Beauftragte zu vergeben.
Los 1: Notfallkrankenwagen (NKTW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung eines NKTW nach DIN 1789 Typ B mit folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Sonntag, 07:00 bis 23:00 Uhr
• Vorhaltung eines KTW nach DIN 1789, Typ B im Rahmen der Komponente MANV-T binnen 30 Minuten nach Alarmierung
Einmalige einseitige Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um zwei (2) weitere Jahre bis maximal zum 31.12.2028
Los 2: Krankentransportwagen (KTW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung eines KTW nach DIN 1789, Typ B mit folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:00 Uhr
• Vorhaltung eines KTW nach DIN 1789, Typ A2 im Rahmen der Komponente MANV-T binnen 30 Minuten nach Alarmierung
Einmalige einseitige Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um zwei (2) weitere Jahre bis maximal zum 31.12.2028
Los 3: Krankentransportwagen (KTW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Vorhaltung eines KTW nach DIN 1789, Typ B mit folgenden Vorhaltezeiten:
Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:00 Uhr
• Vorhaltung einer Teilkomponente MANV-PA binnen 30 Minuten nach Alarmierung
Einmalige einseitige Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um weitere zwei (2) Jahre bis maximal zum 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 6)).
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR.
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden.
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 7)).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2023 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2028).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen und der Eigenerklärung des Bieters, die Versicherung über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich der Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Referenz Notfallrettung (nur für Los 1)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der bisherige Betrieb eines NKTW ist nach seiner Art mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenzliste Notfallrettung“ (Anlage 8) auszufüllen.
Referenz qualifizierter Krankentransport (nur für Lose 2 und 3)
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im qualifizierten Krankentransport, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenzliste qualifizierter Krankentransport“ (Anlage 9) auszufüllen.
Referenz erweiterter Rettungsdienst
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenzliste erweiterter Rettungsdienst“ (Anlage 10) auszufüllen.
Standort NKTW (nur für Los 1)
Der Standort des NKTW muss sich innerhalb des in Anlage 11 dargestellten Gebiets befinden. Hiernach sind nur Standorte innerhalb der Stadt Delmenhorst in einem Radius von 1.500 m um die Anschlussstelle Adelheide/Stadtmitte der Bundesautobahn (BAB) 28 zulässig.
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) erfüllen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und entweder eine Eigenerklärung oder Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen.
Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in den Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Der Aufgabenträger behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Aufgabenträger diese Besichtigung zu ermöglichen.
§ 10 NRettDG
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem folgenden Höchstbetrag: Los 1: [Betrag gelöscht] EUR, Los 2: [Betrag gelöscht] EUR, Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Erklärung des Bieters zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß der § 4 Abs. 1 NTVergG.
Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,5 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich der Stadt Delmenhorst eingesetzt wird. Diese Bedingung gilt nicht für Transport-/Behandlungsleistungen des erweiterten Rettungsdienstes.
Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung von Leistungen des Regelrettungsdienstes ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist daher nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zulässig. Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4) auszufüllen.
Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziffer 12 AzA bereits auf den Nachunternehmer berufen (sog. Eignungsleihe, siehe Ziffer 11 AzA), so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/ Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Leistungen/Teilleistungen zur Verfügung stehen.
Wenn sich ein Bieter für die Transport-/Behandlungskomponenten des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 5) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Für die Form der Unterschriften genügt Textform gemäß § 126 b BGB, sodass gefaxte, gescannte oder Unterschriften in Kopie ausreichend sind.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Soweit diese Wirtschaftsteilnehmer als Nachunternehmer eingesetzt werden sollten, gilt zusätzlich Ziffer 4 AzA.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.