Ausstattung Laatzener Schulen mit interaktiven Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: 2/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Laatzener Schulen mit interaktiven Tafeln
Die Stadt Laatzen schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Aus-stattung der Laatzener Schulen mit digitalen Tafeln. In den nächsten vier Jahren beabsichtigt die Stadt, ihre Schulen mit insgesamt ca. 280 Geräten auszustatten. Eine Ausschöpfung des gesamten Abnahmevolumens hängt auch davon ab, in welchem Umfang der Stadt Finanzierungsmittel, insbesondere Fördermittel, zur Verfügung stehen. Ein bestimmtes Mindestabnahmevolumen kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme des gesamten Volumens.
Stadt Laatzen Marktplatz 13 30880 Laatzen Lieferung und Montage in den Schulen im Gebiet der Stadt Laatzen inklusive Ortsteilen:
- Erich Kästner Gymnasium, Marktstraße 33
- Erich Kästner Oberschule, Marktstraße 33
- Albert Einstein Schulzentrum, Wülferoder Straße 46
- Grundschule Rathausstraße, Alte Rathausstraße 39
- Grundschule Gleidingen, Oesselser Straße 12
- Grundschule Grasdorf, Langer Brink 68
- Grundschule Im Langen Feld, Im Langen Feld 49
- Grundschule Ingeln-Oesselse, Lessingstraße 2
- Grundschule Pestalozzistraße, Pestalozzistraße 23
- Grundschule Rethen, Steinweg 18
Die Stadt Laatzen schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Ausstattung der Laatzener Schulen mit digitalen Tafeln. In den nächsten vier Jahren beabsichtigt die Stadt, ihre Schulen mit insgesamt ca. 280 Geräten auszustatten. Eine Ausschöpfung des gesamten Abnahmevolumens hängt auch davon ab, in welchem Umfang der Stadt Finanzierungsmittel, insbesondere Fördermittel, zur Verfügung stehen. Ein bestimmtes Mindestabnahmevolumen kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme des gesamten Volumens.
Für das Jahr 2021 stehen der Stadt zunächst Fördermittel aus dem Digitalpakt zur Verfügung. Aus diesen Mitteln ist die Finanzierung einer ersten Abnahme von ca. 120 Geräten beabsichtigt. Diese Menge soll bis Ende Dezember 2021 geliefert und montiert werden. Die Lieferung kann gesplittet in Teilmengen erfolgen. Lieferung und Montage sollte überwiegend in den Schulferien in Niedersachsen erfolgen (22.07.2021-01.09.2021 und 18.10.2021-29.10.2021), kann nach Absprache mit der Schulverwaltung und der jeweiligen Schulleitung aber auch außerhalb der Ferienzeiten, dann aber vorzugsweise nachmittags, stattfinden.
Weitere Abnahmen in den Folgejahren (ab 2022) würden - soweit entsprechende Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen - in Einzelbestellungen über ca. 10 Geräte pro Monat erfolgen, mit der Erwartung, dass diese jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Einzelbestellung beim Auftragnehmer geliefert und montiert werden.
Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie dem zugehörigen Leistungsverzeichnis (Anlage B01).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.datavision.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
6. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RKQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.laatzen.de