Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 021-351-290
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier für die Kreisverwaltung und die zugehörigen Außenstellen sowie die Schulen des Landkreises Celle und deren Außenstellen.
Verschiedene Liegenschaften im Landkreis Celle
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier für die Kreisverwaltung und die zugehörigen Außenstellen sowie die Schulen des Landkreises Celle und deren Außenstellen.
Voraussichtliche Jahresmengen (Schätzmengen):
2022: A4 - 16.010.000 Blatt / A3 - 341.000 Blatt
2023: A4 - 16.185.000 Blatt / A3 - 365.000 Blatt
2024 (optional): A4 - 16.160.000 Blatt / A3 - 364.000 Blatt
2025 (optional): A4 - 16.235.000 Blatt / A3 - 356.000 Blatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV 2.2. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]