Sicherheitsdienstleistungen für die Gebäude A und M des Landkreises Harburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0488
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für die Gebäude A und M des Landkreises Harburg
In den Verwaltungsgebäuden A und M des Landkreises Harburg vergibt der AG m.W.z. 01.03.2022 Sicherheitsdienstleistungen. Die vom AN einzuhaltenden Einsatzzeiten und Personalstärken sind dabei für beide Objekte unterschiedlich. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Landkreis Harburg (Gebäude A und M) Schloßplatz 6 21423 Winsen/Luhe, Gebäude M Rathausstraße 21 21423 Winsen/Luhe
Die Sicherheitsdienstleistung ist in zwei Verwaltungsgebäuden des Landkreises Harburg an folgenden Standorten zu erbringen:
Gebäude A: Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Gebäude M: Rathausstraße 21, 21423 Winsen (Luhe)
Im Gebäude A soll der Sicherheitsdienst im Erdgeschoss eingesetzt werden, in dem sich die Abteilung BürgerService mit der Kfz-Zulassungsstelle befindet. Im Gebäude M ist der Einsatz der Sicherheitskräfte in der Abteilung Migration (Ausländerbehörde) vorgesehen, die sich im ersten Obergeschoss des Gebäudes befindet.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten. Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils weiteren 12 Monaten zu.
Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren hinaus erfolgt nicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter verfügt zum Zeitpunkt der Angebotsfrist über die erforderliche Erlaubnis nach § 34a GewO, um die ausgeschriebenen Leistungen auszuführen.
2) Der Bieter verfügt zum Zeitpunkt der Angebotsfrist über die erforderliche Anmeldung über das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführte Bewachungsregister für den mit Bewachungsaufgaben eingesetzten Personen (§ 11 b Abs. 5 GewO).
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
4) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung)
5) Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
6) Nachweis einer Zertifizierung nach DIN 77200
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Obhut- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen (Anlage 5). Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Erklärung über den Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr, mittels Eigenerklärung gem. VVB 124). Der durchschnittliche Gesamtumsatz muss dabei pro Jahr mindestens EUR 400.000 betragen. (Zur Definition der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen siehe Ausführungen in Anlage 4; Referenzen.)
Qualifikationen des Personals
3.1.) Der Auftragnehmer hält für die ordnungsgemäße Bewachung der dieser Ausschreibung zu Grunde liegenden Verwaltungsgebäude das erforderliche Personal bereit. Er verpflichtet sich, ausschließlich Personal einzusetzen, das die persönliche Zuverlässigkeit (im behördlichen Sinn) besitzt und für diese Tätigkeiten auch geeignet ist (§ 34 a Absatz 1a GewO in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften der BewachV). Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die erweiterten Führungszeugnisse nach §§ 30a, 41 Absatz 1 Nr. 9 BZRG für die eingesetzten Wachkräfte vorzulegen.
3.2) Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikation zu erfüllen:
Alle in den Gebäuden A und M eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens den Nachweis über ein Unterrichtungsverfahren gem. §§ 6,7 BewachV erbringen oder über die Anerkennung anderer Nachweise i.S.d. § 8 BewachV. Eine mindestens zweijährige Berufserfahrung aus dem Bereich von Sicherdienstleistungen ist für die Hälfte der eingesetzten Mitarbeiter ebenfalls zu erfüllen, im Übrigen wird mindestens eine einjährige, einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Von denen durch den AN im Gebäude M einzusetzenden 3 Wachkräfte pro Schicht ist zudem stets eine Einsatzleitung zu stellen, für welche der Nachweis einer
Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1a Satz 2 GewO ,
alternativ Fachkraft für Schutz und Sicherheit
oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit sein oder andere nach § 8 Nr.1-3 BewachV i.V.m. § 12 BewachVO genannte anerkannte Nachweise erbracht werden kann. Die Einsatzleitung muss zudem zwingend eine zweijährige, einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.
Sofern die zuvor genannten Qualifikationen im Ausland erworben sein sollte, ist dem AG eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorzulegen.
3.3. Das gesamte vom AN einzusetzende Personal muss weiterhin folgende Erfahrungen/ Qualifikationen aufweisen:
a. Erfahrung im Umgang mit ausländischen Personen
b. Erste-Hilfe-Ausbildung
c. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Mindest-)Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
d. Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Grundkenntnisse in einer asylrelevanten Sprache (z.B.: englisch, arabisch, farsi, türkisch, kurdisch, französisch...) zu verfügen.
Die entsprechenden Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
3.4.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Wachpersonal im notwendigen Umfang zur Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben auf eigene Kosten zu schulen und weiterzubilden. Nachweise hierüber sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
3.5) Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich über ihre Verschwiegenheitspflicht zu belehren. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist vorzulegen.
3.6) Der Auftragnehmer muss zwingend, Mitarbeiter einsetzen, die über interkulturelle Kompetenzen verfügen, vorurteilsfrei gegenüber ausländischen Mitmenschen sind und über Empathie verfügen.
3.7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber seinen Beschäftigten die Regelungen zum Mindestlohn nach NTVergG zu beachten.
3.8.) Der AG behält sich vor, das Personal des AN durch das Landesamt für Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Der AN erklärt sich mit Angebotsabgabe hiermit einverstanden.
4) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlagen 13 und 14).
Der Bieter hat mit seinem Angebot zwingend mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen mittels Verwendung der Anlage 4 einzureichen.
Aufgrund der Art und des Umfangs der mit der Auftragsvergabe einhergehenden Leistungspflichten für den Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber Referenzen nur als vergleichbar an, wenn diese hinsichtlich Art und Umfang der Leistung mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen (vgl. EU-Bekanntmachung):
Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Sicherheitsdienstleistungen, davon muss sich mindestens eine davon auf solche in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung mit Publikumsverkehr beziehen.
Die weitere Referenz muss sich mindestens auf die Objektbewachungsleistungen beziehen, in welchen Vertragsgegenstand ebenfalls die Einlassbewachung war,
die dritte Referenz muss sich auf Bewachungsleistungen beziehen, in welchem die Mitarbeiter mit problematischen Personenkreisen als Klientel in Kontakt kamen.
Das Leistungsende darf nicht vor dem 15. September 2018 liegen und der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden,
-die weitere Referenz muss sich auf die Objektbewachungsleistungen beziehen, in welchen Vertragsgegenstand ebenfalls die Einlassbewachung war
- die dritte Referenz muss sich auf Bewachungsleistungen beziehen, in welchem die Mitarbeiter mit problematischen Personenkreisen als Klientel in Kontakt kamen.
Zertifizierung nach DIN 77200
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDJG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).