Umbau "Alte Schule" Schneverdingen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/115 TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schneverdingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.schneverdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau "Alte Schule" Schneverdingen
Die Stadt Schneverdingen beabsichtigt, die Alte Schule aus dem Jahr 1897 in der Ortsmitte von Schneverdingen zur Zusammenführung von Stadtbücherei und Touristeninformation umfassend umzubauen (bspw. Barrierefreiheit) und energetisch zu sanieren. Durch den Aus- und Umbau des Gebäudes wird die der Bücherei zur Verfügung stehende Hauptnutzfläche von ca. 310 qm auf ca. 550 qm erhöht. Während der Umbauphase ist die Fortführung des Betriebes innerhalb des Gebäudes ausgeschlossen.
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Gegenstand der Vergabe sind die Leistungsphasen 3-6 der TRAGWERKSPLANUNG gemäß § 51 HOAI. Aufgrund der Nutzungen wird ein hoher Anspruch an die innenarchitektonische Qualität der Planung gestellt.
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Die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3; Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, sowie Objektplanung werden in parallel zu diesem laufenden Verfahren vergeben.
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Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Städtebauförderung "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Stadt Schneverdingen, Schulstr. 8, 29640 Schneverdingen
In der Stadtmitte Schneverdingens liegt die "Alte Schule", ein 1897 als Volksschule des Ortes errichtetes Gebäude. Hier sind zurzeit die Stadtbücherei und ein Teil der Angebote der Kreismusikschule untergebracht.
Ziel der Maßnahme ist es, das Dachgeschoss des Gebäudes auszubauen, um die Funktion der städtischen Bücherei als zentrale Integrations- und Bildungseinrichtung zu sichern und zu stärken. Das Angebot soll sowohl in der Fläche als auch in der Qualität entwickelt und erweitert werden. Die Stadtbücherei ist seit 2011 als "Bibliothek mit Qualität und Siegel" durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zertifiziert. Mit dem Ausbau wird beispielhaft gezeigt, welchen Stellenwert eine kommunale Bibliothek innerhalb eines vernetzten außerschulischen Bildungs-, Sozial- und Integrationsangebotes auch in einer kleineren Gemeinde unter Ausnutzung externer Förderungen innehaben kann.
Der Ausbau schafft darüber hinaus die Voraussetzungen die publikumsstarke Touristinformation und das Schneverdinger Stadtmarketing ebenfalls in die "Alte Schule" zu verlegen. Diese Einrichtungen sind momentan in räumlicher Nähe, allerdings in versteckter Lage, angesiedelt. Hierdurch werden Synergien in der Nutzung der gemeinschaftlichen Bereiche sowie eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung der Angebote dieser Einrichtungen angestrebt. Die neu eingerichteten Mehrzweckräume werden sowohl die Bücherei und die Touristinformation, aber auch externe Gruppen, Organisationen und Vereine wie z. B. der Naturpark Lüneburger Heide, die Volkshochschule Heidekreis, die Gleichstellungsbeauftragte oder der Kulturverein nutzen.
Während der Umbauphase ist die Fortführung des Betriebes innerhalb des Gebäudes ausgeschlossen. Für die Bauphase wird eine ca.1 1/2 -jährige Übergangslösung für die Bücherei erforderlich. Die hierfür benötigten Mittel werden gesondert über den städtischen Haushalt bereitgestellt.
Die "Alte Schule" befindet sich räumlich zentral in der Ortsmitte, direkt gegenüber dem Rathaus und dem Stadtbrunnen. Rückwärtig befindet sich die "Rathauspassage" mit Geschäften und Außengastronomie. Auf der Schulstraße vor dem Gebäude, auf dem Rathausvorplatz und in der Rathauspassage findet jeden Donnerstag ein großer Wochenmarkt statt. Der Bereich ist das Herz des alljährlich stattfindenden Heideblütenfestes mit ca. 40.000 Gästen sowie vieler weiterer Veranstaltungen wie z. B. "Musik am Mittwoch", Oldtimer-Ausstellungen und des Frühjahrs- und Herbstmarktes.
Bei der öffentlichen Bibliothek handelt es sich um eine der herausragenden freiwilligen Leistungen der Kommune. Während andernorts das Angebot öffentlicher Bibliotheken zunehmend eingeschränkt wird, möchte die Stadt Schneverdingen, trotz deutlich unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft (ca.-15%), die Qualität der Einrichtung als zentralen Kommunikations-, Bildungs- und Integrationsschwerpunkt innerhalb der städtischen Sozial- und Bildungsangebote stärken. Die Schneverdinger Bücherei wird auf Grund der räumlichen Nähe und der Versorgungsbeziehungen auch von vielen Neuenkirchener Bürger*innen genutzt. Neuenkirchen selbst verfügt nur über das temporäre Angebot der Fahrbücherei des Landkreises, dessen Fortbestand aktuell insgesamt in Frage gestellt ist.
PROJEKTZIELE UND MASSNAHMEN - Umbau und Ausbau der Bücherei Schneverdingen in der "Alten Schule".
Durch den Aus- und Umbau des Gebäudes wird die der Bücherei zur Verfügung stehende Hauptnutzfläche von ca. 310 m2 auf ca. 550 m2 (inklusive des Mehrzweckraumes im 1.OG) erhöht.
- Beispielhafte energetische Sanierung von historischer Gebäudesubstanz im verdichteten innerstädtischen Bereich.
Um das historische äußere Erscheinungsbild zu erhalten, besteht nur die Möglichkeit, das Gebäude von innen zu dämmen.
Es wird eine Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes nach dem Umbau auf ca. 1/3 des jetzigen Energiebedarfs angestrebt.
Dabei wird die Nutzfläche des Gebäudes durch den Ausbau des Dachgeschosses (Prüfung Erhalt/Erneuerung durch Auftragnehmer*in) um etwa 25% vergrößert. So ergibt sich flächenbezogen eine Reduzierung des Energiebedarfs von ca. 70%. Die CO 2 Emissionen liegen nach der Sanierung bei ca. 50 % der jetzigen Werte. Dies bedeutet eine CO 2 Einsparung von ca. 60 t/a. Die neue Gebäudehülle unterschreitet die aktuellen gesetzlichen Anforderungen der EnEV für die Sanierung von Altbausubstanz um 23%.
Die vorhandene Haustechnik wird komplett erneuert. Der vorhandene Heizkessel wird voraussichtlich gegen eine Gas-Brennwerttherme mit neuer Steuerungstechnik ausgetauscht (alternativ wird derzeit ein Anschluss an das Nahwärmenetz geprüft). Insgesamt werden durch die neue Gebäudehülle und die neue Haustechnik die gesetzlichen primärenergetischen Mindestanforderungen deutlich unterschritten. Die Beleuchtung wird auf energiesparende LED Technik umgestellt.
- Zusammenführung der Bibliothek mit der Schneverdingen Touristik und dem Stadtmarketing in einem Gebäude.
Die Schneverdingen Touristik und das Stadtmarketing erhalten im Erdgeschoss neue Räume auf ca. 200 m2 in zentraler Lage.
- Barrierefreie Erschließung
In die "Alte Schule" wird ein Fahrstuhl eingebaut, der eine barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes ermöglicht. Da es sich um eine Komplettsanierung handelt, ist das gesamte Gebäude nach dem Umbau schwellenfrei und die Türen sind ausreichend breit für Rollstühle. Die Außenanlagen werden schwellenfrei und rollstuhlgerecht hergerichtet.
- Multifunktionale Nutzung des neu eingerichteten Mehrzweckraumes
Im EG stehen auf ca. 25 m2 im Foyer ein Besprechungsraum und im Mehrzweckraum im 1. OG auf 50 m2 Flächen für die Nutzung/ Mitnutzung durch externe Gruppen, Organisationen und Vereine, wie z. B. der Naturpark Lüneburger Heide, die Volkshochschule Heidekreis, die Gleichstellungsbeauftragte oder den Kulturverein zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.panata-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform subreport.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: https://www.subreport.de/E84645562 Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss.
BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet und die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerber, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbern mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber führen.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://wwww.subreport.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
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Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einer Büroinhaber*in, einer Geschäftsführer*in und/oder einer bevollmächtigten Vertreter*in zu unterschreiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die bevollmächtigte Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular. Die Anzahl der Vorlage von Referenzen ist zwar unbegrenzt, Bewerber werden jedoch gebeten, nicht mehr als 2 Referenzen vorzulegen. Im Falle mehrerer Referenzen werden nur die ersten beiden gewertet.
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Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt I.3.) der Bekanntmachung ist ausschließlich das Portal www.subreport.de zu verwenden.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur über das Vergabeportal www.subreport.de erhältlich. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten über das Portal www.subreport.de kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber*innen und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerber*innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schneverdingen.de