Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben der Neuerrichtung des Operativen Zentrums und des Herz-, Neuro- und Notfallzentrums der Universitätsmedizin Göttingen (BS 1) Referenznummer der Bekanntmachung: O016-21-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben der Neuerrichtung des Operativen Zentrums und des Herz-, Neuro- und Notfallzentrums der Universitätsmedizin Göttingen (BS 1)
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben der Neuerrichtung des Operativen Zentrums und des Herz-, Neuro- und Notfallzentrums (Baustufe 1) der Universitätsmedizin Göttingen beschafft werden.
37075 Göttingen
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben der Neuerrichtung des Operativen Zentrums und des Herz-, Neuro- und Notfallzentrums (Baustufe 1) der Universitätsmedizin Göttingen beschafft werden.
Im Einzelnen sollen Projektsteuerungsleistungen auf Basis der AHO Hefte Nr. 9 und Nr. 19 aus folgenden Leistungsbildern beauftragt werden:
- Leistungen aus dem Leistungsbild der Grundleistungen des Projektmanagements mit BIM gemäß AHO Heft Nr. 9 Kapitel 6.1 aus sämtlichen Handlungsbereichen und Projektstufen (Handlungsbereiche A bis D, Projektstufen 1 bis 5).
- Leistungen aus dem Leistungsbild des BIM-Managements aus den Projektstufen 2 bis 5 gemäß AHO Heft Nr. 9, Kapitel 6.2 (Projektstufen 2 bis 5).
- Leistungen aus dem Leistungsbild des Risikomanagements aus sämtlichen Projektstufen gemäß AHO Heft Nr. 19, Kapitel 5 (Projektstufen 1 bis 4).
- Leistungen aus dem Leistungsbild des Inbetriebnahmemanagements aus den Kategorien 1 bis 4 sowie 6 und 7 gemäß AHO Heft Nr. 19 Kapitel 8 (Kategorien 1 bis 4 sowie 6 und 7). Die Leistungen der Kategorie 5 (Umzugskonzept) werden gesondert vergeben.
- Leistungen aus dem Leistungsbild des Nutzerprojektmanagements aus den Handlungsbereichen A und D und den Projektstufen 1 bis 3 gemäß AHO Heft Nr. 19, Kapitel 11 (Handlungsbereiche A und D, Projektstufen 1 bis 3).
Im Einzelnen sollen Projektsteuerungsleistungen auf Basis der AHO Hefte Nr. 9 und Nr. 19 aus folgenden Leistungsbildern beauftragt werden:
- Leistungen aus dem Leistungsbild der Grundleistungen des Projektmanagements mit BIM gemäß AHO Heft Nr. 9 Kapitel 6.1 aus sämtlichen Handlungsbereichen und Projektstufen (Handlungsbereiche A bis E, Projektstufen 1 bis 5).
- Leistungen aus dem Leistungsbild des BIM-Managements aus den Projektstufen 2 bis 5 gemäß AHO Heft Nr. 9, Kapitel 6.2 (Projektstufen 2 bis 5).
- Leistungen aus dem Leistungsbild des Risikomanagements aus sämtlichen Projektstufen gemäß AHO Heft Nr. 19, Kapitel 5 (Projektstufen 1 bis 4).
- Leistungen aus dem Leistungsbild des Inbetriebnahmemanagements aus den Kategorien 1 bis 4 sowie 6 und 7 gemäß AHO Heft Nr. 19 Kapitel 8 (Kategorien 1 bis 4 sowie 6 und 7). Die Leistungen der Kategorie 5 (Umzugskonzept) werden gesondert vergeben.
- Leistungen aus dem Leistungsbild des Nutzerprojektmanagements aus den Handlungsbereichen A und D und aus den Projektstufen 1 bis 3 gemäß AHO Heft Nr. 19 Kapitel 11 (Handlungsbereiche A und D, Projektstufen 1 bis 3).
Die Projektsteuerungsleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise in Form von bis zu fünf Vertragsstufen abgerufen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Projektsteuerungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Projektstufe 1 ("Projektvorbereitung") der vorgenannten Leistungsbilder nach AHO Schriftenreihe Heft 9 und Heft 19 umfassen. Näheres regelt der Projektsteuerungsvertrag samt Anlagen.
Optional kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehend benannten Projektstufen ganz oder teilweise übertragen. Der Auftraggeber kann dabei auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Projektsteuerungsvertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Felsner Consult GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter "Gesamtwert der Beschaffung" (Ziff II.1.7) und Wert des Auftrags/Loses (Ziff. V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYR6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html