Third-Level-Support SUSE®-Lizenzen und Rancher-Lizenzen über MSP-Programm

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte-Ahlten
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-isc.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bereitstellung von IT-Leistungen im Bereich gesetzlicher Krankenkassen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Third-Level-Support SUSE®-Lizenzen und Rancher-Lizenzen über MSP-Programm

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Third-Level-Supportvertrages bzgl. SUSE®-Lizenzen und Rancher-Lizenzen über das MSP-Programm. Für die Pflege der eingesetzten Lizenzen wird der Third-Level-Support zur Absicherung der Infrastruktur benötigt. Diesen Support bietet nur SUSE Software Solutions Germany GmbH als Entwickler der SUSE-Lizenzen bzw. Rechteinhaber der Rancher-Lizenzen an. Somit bedarf es der Beauftragung der SUSE, um die erforderlichen Unterstützungsleistungen beanspruchen zu können.

Das Datum der Zuschlagsentscheidung in diesem Dokument ist das Datum der Vergabeentscheidung und nicht der Zuschlagsentscheidung. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92 Hannover
Hauptort der Ausführung:

Lehrte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Mobil ISC GmbH ist ein gemeinnütziges IT-Dienstleistungsunternehmen im Sinne der §§ 30, 85 SGB IV, dessen Aufgabe es ist, die Gesellschafter, die Mobil Krankenkasse (MKK) und die VIACTIV Krankenkasse, mit IT-Leistungen so zu versorgen, dass diese in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben nach dem fünften Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB V) wahrzunehmen. Die Mobil ISC GmbH (Mobil ISC) ist durch ihre Gesellschafter damit beauftragt, die IT-technischen Leistungen bereitzustellen, die die Gesellschafter benötigen, um die gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Daneben erbringt die Mobil ISC Leistungen für andere Sozialversicherungsträger innerhalb des Kreises der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (KBS) und die ARGE GSV plus. Die MISC ist ein modernes und innovatives Dienstleistungsunternehmen mit derzeit 180 Mitarbeitern an fünf Standorten in Deutschland, welches den Rechenzentrumsbetrieb und zusätzliche IT-Services auf Basis der Branchenlösungen SAP und oscare® erbringt. Die Kunden der MISC betreiben ihre Kernsysteme auf Basis der Software SAP oscare® des Herstellers AOK Systems GmbH. Die Branchenlösung oscare® wurde durch den Softwarelieferanten AOK Systems GmbH entwickelt und wird durch die AOK Systems GmbH gepflegt. Die Releasestände der SAP oscare® Umgebungen richten sich nach den Vorgaben der AOK Systems GmbH. Die AOK Systems GmbH setzt den Einsatz von SUSE®-Betriebssytseme voraus, um die Branchenlösung oscare® zu pflegen. Hintergrund ist, dass das Rechenzentrum der AOK Systems GmbH auf SUSE-Linux-Betriebssystemen läuft. Die Umgebung der Mobil ISC setzt somit zwingend den Einsatz von SUSE-Betriebssystemen voraus. Für die Pflege der eingesetzten Lizenzen wird der Third-Level-Support zur Absicherung der Infrastruktur benötigt. Diesen Support bietet nur SUSE als Entwickler der SUSE-Betriebssysteme an. Somit bedarf es der Beauftragung der SUSE, um die erforderlichen Unterstützungsleistungen beanspruchen zu können.

Die Mobil ISC GmbH hat sich 2018 im Rahmen einer Markterkundung für das Open Source Produkt Rancher als Kubernetesorchestrator entschieden. Erforderlich ist nun ein Herstellersupport zur Absicherung der Infrastruktur. Eine Umstellung auf ein anderes Produkt als Kubernetesorchestrator ist technisch innerhalb der bestehenden Infrastruktur nicht möglich, da Rancher in die IT-Umgebung integriert ist. Aufgrund diverser technologischer Rahmenbedingungen, die für den effizienten Betrieb einer solchen Plattform notwendig sind, war Rancher damals die einzige Lösung, die eine clusterübergreifende Orchestration ermöglichte. Die Mobil ISC hat daraufhin die Kubernetesplattform für interne und externe Services auf Basis von Rancher errichtet. Der Aufbau erfolgte komplett im „Open Source - Ansatz“, um die Kosten möglichst gering zu halten. Da die Softwarehersteller der Kunden der Mobil ISC in den letzten zwei Jahren immer mehr auf Kubernetes als Entwicklungsgrundlage setzen, ist die Plattform immer weiter gewachsen. Mittlerweile laufen auch gesetzlich geforderte Anbindungen zu externen Dienstleistern über diese Services. Aufgrund der dadurch gewachsenen und weiter wachsenden Kritikalität der Dienste benötigt die Mobil ISC Third-Level-Support zur Absicherung der Dienste auf der Plattform.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Auftragsvolumen kann nur grob geschätzt werden, da es von der Inanspruchnahme des Supports der Mobil ISC GmbH abhängt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Mobil ISC beabsichtigt eine direkte Beauftragung der SUSE mit dem Third-Level-Support für SUSE®-Betriebssysteme und Rancher-Lizenzen. Der benötigte Third-Level-Support kann nur über einen „Managed Service Provider“ (MSP)- Vertrag mit SUSE beschafft werden. Dieser Sachverhalt ist vergaberechtlich zu würdigen. Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV insbesondere dann direkt, d.h. ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzung setzt eine tatsächliche technische Alleinstellung voraus, zu der es gem. § 14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Als Ausnahmetatbestand ist diese Regelung eng auszulegen und anzuwenden.

Der Einsatz der SUSE®-Betriebssystemen ist entsprechend dem Sachverhalt zwingend für den Betrieb und die Nutzung von SAP oscare®. Die Anwendung ist die Kernanwendung der Gesellschafter, deren Software die Mobil ISC bereit zu stellen hat. Der Third-Level-Support wird zur Sicherstellung des Betriebs benötigt und kann ausweislich der Eigenerklärung des Softwareentwicklers SUSE nur durch SUSE selbst angeboten werden. Der Vertragsabschluss erfolgt direkt mit SUSE. Die Rechnungsstellung erfolgt über den von der SUSE definierten Vertriebskanal SVA System Alexander Vertriebs GmbH.

Die Mobil ISC GmbH hat sich 2018 im Rahmen einer Markterkundung für das Open Source Produkt Rancher als Kubernetesorchestrator entschieden. Erforderlich ist nun ein Hersteller Support zur Absicherung der Infrastruktur. Eine Umstellung auf ein anderes Produkt als Kubernetes orchestrator ist technisch innerhalb der bestehenden Infrastruktur nicht möglich, da Ranger in die IT-Umgebung integriert ist. Aufgrund diverser technologischer Rahmenbedingungen, die für den effizienten Betrieb einer solchen Plattform notwendig sind, war Rancher damals die einzige Lösung, die eine clusterübergreifende Orchestration ermöglichte. Die Mobil ISC hat daraufhin die Kubernetesplattform für interne und externe Services auf Basis von Rancher errichtet. Der Aufbau erfolgte komplett im „Open Source - Ansatz“, um die Kosten möglichst gering zu halten. Da die Softwarehersteller der Kunden der Mobil ISC in den letzten zwei Jahren immer mehr auf Kubernetes als Entwicklungsgrundlage setzen, ist die Plattform immer weiter gewachsen. Mittlerweile laufen auch gesetzlich geforderte Anbindungen zu externen Dienstleistern über diese Services. Aufgrund der dadurch gewachsenen und weiter wachsenden Kritikalität der Dienste benötigt die Mobil ISC Third-Level-Support zur Absicherung der Dienste auf der Plattform. Ein Umbau der Plattform auf einen anderen Kubernetesorchestrator ist technologisch nicht möglich, da die gesamte Anwendungsarchitektur, sowie die CI/CD Strecke zur Einspielung von Software, Teile der Monitoringsysteme, als auch die Qualitätssicherungsstrecken auf den Kubernetesbetrieb mit Rancher ausgelegt sind. Organisatorisch scheidet eine Umstellung mangels vorhandener Kapazitäten gleichfalls aus. Der Einsatz der Rancher-Lizenzen ist entsprechend zwingend für den Betrieb der Infrastruktur der Mobil ISC. Der Third-Level-Support wird zur Sicherstellung des Betriebs benötigt und kann ausweislich der Eigenerklärung des Softwareentwicklers SUSE nur durch SUSE selbst angeboten werden. Der Vertragsabschluss erfolgt direkt mit SUSE. Die Rechnungsstellung erfolgt über den von der SUSE definierten Vertriebskanal SVA System Alexander Vertriebs GmbH. Der Vertragsabschluss über den Third-Level-Supportz von SUSE®-Betriebssystemen und Rancher-Lizenzen soll über einen einheitlichen MSP-Vertrag mit SUSE erfolgen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE24 Oberfranken
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Zuschlag erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.

gegen § 134 verstoßen hat oder

2.

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1.

der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.

der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.

der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/01/2022

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