Projekt Wasserversorgungskonzept im Landkreis Wolfenbüttel Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2021-54
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Wasserversorgungskonzept im Landkreis Wolfenbüttel
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt den Teilnahmewettbewerb für das Projekt "Wasserversorgungskonzept im Landkreis Wolfenbüttel" aus. Die fünf geeignetsten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Wolfenbüttel wird bedingt durch die klimatischen Entwicklungen der vergangenen Jahre vermehrt mit Fragestellungen konfrontiert, die die Vergabe von Wasserrechten zur Grundwasserentnahme betreffen. Dieser Themenkomplex zusammen mit der Tatsache, dass die per Erlass nutzbaren Dargebotsreserven der hier vorliegenden Grundwasserkörper keine Kapazitäten mit Spielraum mehr aufweisen, hat den Landkreis Wolfenbüttel bewogen, ein Projekt anzustoßen, welches
zukunftsfähige Konzepte und Strategien zum Umgang mit der Ressource Grundwasser liefern soll. In diesem Projekt sollen alle Bereiche einbezogen werden, in denen Grundwasser genutzt wird bzw. einen entscheidenden Einfluss hat:
Öffentliche Wasserversorgung
Landwirtschaft
Privatwirtschaft (Industrie und Gewerbe)
Naturschutz
Einfluss bzw. die wechselseitige Beziehung zu Oberflächengewässern
Eine Abstimmung mit den wesentlichen Stakeholdern hat bereits stattgefunden. Von diesen wurde eine Bereitstellung der verfügbaren und für das Projekt erforderlichen Daten zugesagt. Vorgesehen ist der Projektstart im Jahr 2022. Das Projekt soll in drei Blöcke gegliedert werden:
IST-Analyse (Wasserbedarf, Dargebot, Infrastruktur)
Bewertung/ Prognose
Entwicklung von Konzepten und Strategien
Die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Zunächst wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Erst nach Vorliegen der Förderrichtlinie und Bewilligung einer möglichen Förderung wird die Maßnahme inhaltlich und zeitlich konkretisiert und die Angebotsaufforderung versandt. Siehe hierzu Punkt 5 der Leistungsbeschreibung.
Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf des Teilnahmewettbewerbes zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 21.01.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Der Nachweis der Eignung kann ebenso durch die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen. Außerdem ist die Selbstauskunft über die Eignung mit sämtlichen geforderten Nachweisen vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Unterlagen in nichtdeutscher Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Eine Beglaubigung der Übersetzung kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.