Nachtrag 04 zum HEI-Vertrag
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachtrag 04 zum HEI-Vertrag
Nachtrag 04 zum Vertrag über die Halterschaft, ECM-Verantwortung und Instandhaltung von diesel- und elektrisch betriebenen Doppelstockwendezügen (HEI-Vertrag)
Die LNVG hat am 28.06.2016 einen Vertrag über Halterschaft, ECM-Verantwortung und Instandhaltung von diesel- und elektrisch betriebenen Doppelstockwendezügen mit der Bombardier Transportation GmbH (BT) geschlossen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3): Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde mit „1.00“ angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]335/1336
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Vertragspartner haben einen Nachtrag 04 zum HEI-Vertrag abgeschlossen. Es werden vornehmlich in den Bereichen Instandhaltungsdurchführung, Dokumentation sowie Administration ergänzende Regelungen getroffen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Die Vertragspartner hatten mit den Nachträgen 01-03 zum HEI-Vertrag zusätzliche Fahrzeuge (insg. vier weitere Doppelstock-Züge) in den HEI-Vertrag aufgenommen sowie die Auswirkungen des HU XL-Vertrags auf den HEI-Vertrag und hieraus folgende Änderungserfordernisse
für den HEI-Vertrag geregelt.
Die vorliegend mit dem Nachtrag 04 zum HEI-Vertrag getroffenen Änderungen und Ergänzungen sind oben in Ziff. VII.1.4) Beschreibung der Beschaffung dargestellt.
Zunächst handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Vertrags gemäß § 132 Abs. 1 GWB. Es werden keine Bedingungen eingeführt, die anderen Wettbewerbern die Teilnahme am urspr. Verfahren ermöglicht hätten. Der urspr. Auftrag wurde als Verhandlungsverfahren ohne TNW vergeben, da die Instandhaltungsarbeiten aufgrund bestehender technischer Schutzrechte sowie bestehender technischer Besonderheiten nur von BT ausgeführt werden können. Auch wird das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht zugunsten von BT verschoben; es handelt sich um eine Auftragwerterhöhung von unter 0,1 %. Des Weiteren können, sofern es sich um zusätzliche Dienstleistungen handelt, diese gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB aus technischen Gründen nur von BT erbracht werden. Zudem hat BT als ECM Verantwortung für den sicheren Zustand der Fahrzeuge.