Rheiner Landstraße 2. BA (Entwässerung, Straßenbau, Versorgung) Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / CE / 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheiner Landstraße 2. BA (Entwässerung, Straßenbau, Versorgung)
Rheiner Landstraße, Osnabrück, 2. BA. Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Straßenbau, Gas, Wasser, Strom
SWO Netz GmbH Rheiner Landstraße 49078 Osnabrück
Kanalbau:
940 m Schmutzwasserkanal PE-HD Da 225
990 m Regenwasserkanal Beton DN 300 - DN 1.000
90 Stck Hausanschlüsse DN 150 - DN 200
10.000 m3 Bodenaushub für Kanal- und Hausanschlüsse
Straßenbau:
8.000 m2 Fahrbahn mit Asphaltbefestigung
10.000 m2 Geh- Radwege und Parkstände mit Pflasterbefestigung
1.800 m Bord- und Rinnenanlage
60 Stck Straßenabläufe
Versorgungsleitungsbau:
4.000 m Kabelverlegung (Nieder- und Mittelspannung, Beleuchtungskabel)
1.150 m Gas- und Trinkwasserleitung PE-HD Da 63 - 315
5.400 m Kabelleerrohr für Glasfaserversorgung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
A2. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind.
A3. Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 01.07.2021 datiert sein darf.
B1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
B2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
B3. Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
B4. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
C1. Kanalbau: Nachweis der Zertifizierung gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, AK1
C2. Gasversorgung: Nachweis der Zertifizierung DVGW GW 301, G3 pe und G3 ge und Eintragung in die Handwerksrolle
C3. Wasserversorgung: Nachweis der Zertifizierung nach DVGW GW 301 und DVGW GW 321, Schweißbescheinigung nach DIN EN 287/T1 und Eintragung in die Handwerksrolle
C4. Kabelleitungsbau: Nachweis der Eintragung in das Installateurverzeichnis und Nachweis Elektofachkraft mit AuS
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet ausschl. eine elektronische Angebotsöffnung statt.
Es findet ausschl. eine elektronische Angebotsöffnung statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag wird auf das insgesamt wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Die Beauftragung des Gewerks "Straßenbau" erfolgt durch die Stadt Osnabrück. Die Beauftragung der Gewerke "Kanalbau" und "Strom-, Gas- und Wasserversorgung" erfolgt durch die SWO Netz GmbH. Jeder Bewerber / Bieter kann bis einschl. zum 21.01.2022 Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. der Angebotserstellung an den Auftraggeber richten. Zu verwenden ist dabei ausschließlich die Kommunikation über das DTVP. Der Auftraggeber wird sämtliche, bis zum o.g. Termin eingegangene Fragen bis spätestens zum 27.01.2022 beantworten. Nach dem o.g. Termin eingegangene Rückfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen über die geforderte
Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig zur Verfügung gestellt. Soweit dies zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
erforderlich ist, werden die Fragen nur gegenüber dem jeweiligen Bieter beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM6RKCM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de