GS Isoldestraße (Betonwerksteinarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-65-207-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Isoldestraße (Betonwerksteinarbeiten)
Bodenbelagsarbeiten:
- Betonwerkstein auf Trennlage 30x30x3 cm, ca. 95 qm
Betonwerkstein auf Trennlage 50x50x3 cm, ca. 105 qm
Treppentufen, ca 7 m
Sockelleisten 10 cm, ca. 150 m
Sauberlaufmatten unterschiedliche Formate, 6 Stück
Fensterbank und Mauerabdeckunge:
Fensterbank ca. 20 x 3 cm, ca. 42 m
Fensterbank ca. 30 x 3 cm, ca. 3,5 m
Mauerabdeckung; ca. 50 x 3cm, ca 3 m
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bodenbelagsarbeiten:
- Betonwerkstein auf Trennlage 30x30x3 cm, ca. 95 qm
Betonwerkstein auf Trennlage 50x50x3 cm, ca. 105 qm
Treppentufen, ca 7 m
Sockelleisten 10 cm, ca. 150 m
Sauberlaufmatten unterschiedliche Formate, 6 Stück
Fensterbank und Mauerabdeckunge:
Fensterbank ca. 20 x 3 cm, ca. 42 m
Fensterbank ca. 30 x 3 cm, ca. 3,5 m
Mauerabdeckung; ca. 50 x 3cm, ca 3 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.