Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Krummhörn-Greetsiel-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krummhörn-Greetsiel
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26736
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines digitalen Besucherlenkungssystems
Um bestmögliche Voraussetzungen für eine pandemiegerechte Tourismuswirtschaft sicherzustellen, strebt die Touristik GmbH Krummhörn-Greetsiel die Installation eines Besuchermonitoring-Systems zur Identifikation von Hotspotsituationen und einer vorausschauenden Gästelenkung zur gleichmäßigen Verteilung von Besuchern an.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Installation und technische Ausstattung eines digitalen Besucherlenkungssystems im Tourismus. Da die Coronakrise die Tourismusbranche stark beeinflusst und langfristig beeinflussen wird, sucht die Touristik GmbH Krummhörn-Greetsiel nach innovativen Lösungen zur digitalen Besucherlenkung, um die Einhaltung von Abstandsregelungen im öffentlichen Raum zu gewährleisten und die Bildung von Menschenansammlungen zu kontrollieren. Ziel ist es, die Besucherströme an den touristischen Hotspots durch Echtzeit-Daten messbar zu machen, Auslastungen gegenüber dem anreisenden Gast zu kommunizieren und alternative Angebote vor Ort oder in der unmittelbaren Nachbarschaft aufzuzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.