Vorinformation zur Ausschreibung Haufwerksmanagment Schachtanlage Asse
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorinformation zur Ausschreibung Haufwerksmanagment Schachtanlage Asse
Im Rahmen dieser Vorinformation werden interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse an der Beratung und Ausarbeitung einer Planung zur Verbringung des Haufwerks (Logistikkonzept), dessen langfristiger (Zwischen-)Lagerung (Lagerkonzept) sowie der Entsorgung von nicht lagerfähigen bzw. nicht wiederverwendbaren Materialien (Entsorgungskonzept) zu bekunden. Entsprechend sind im anschließenden Verfahrensschritt die Qualifizierung der Interessenten und geeignete Aufnahmeorte (Lagerflächen) mit ausreichender Kapazität und wenn möglich Referenzen ähnlicher Projekte nachzuweisen.
Schachtanlage Asse 2, Am Walde 2, 38319 Remlingen
Beschreibung der Ausgangssituation Bei der Baureifmachung des erweiterten Betriebsgeländes, des Geländes Schacht Asse 5 sowie des Geländes für die Abfallbehandlungsanlage werden im großem Umfang Massen aus dem Bodenaushub anfallen.
Volumina und Zusammensetzung werden im Zuge der weiteren Planungen seitens des AG und dessen Unterauftragnehmer noch ermittelt. Mit folgendem Bodenaushub wird derzeit gerechnet:
• Bodenaushub (Horizonte; L, O, a, B, C) der bei der Baureifmachung des Schachtgeländes und des Geländes der Abfallbehandlungsanlage und des erweiterten Betriebsgeländes anfällt.
• Ggf. Deckgebirge aus dem Schachtteufen des Schachtes Asse 5 Zum Umgang mit diesem Haufwerk kommen nach derzeitigem Erkenntnisstand folgende Möglichkeiten in Betracht: Bodenlager, Bodenaushubdeponie, ein Steinbruch oder ähnliche Standorte Die beträchtliche Menge von ca. 400.000 – 500.000 m³ geht weit über das Maß „normaler“ Baureifmachungen hinaus und es bedarf eines gesicherten Entsorgungsweges. Die großen Mengen, die in einem relativ kurzen Zeitraum anfallen, bedürfen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort einer gesonderten Planung.
Bewertung der Aufnahmeorte:
Die Bewertung erfolgt in den nächsten Schritten des Vergabeverfahrens.
Für die Bewertung möglicher Aufnahmeorte werden insbesondere folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
• Genehmigungshöffigkeit • Aufnahmekapazität des Standortes • Verkehrsanbindung (Ortsdurchfahrten, Straßenausbau etc.) • Umweltauswirkung • Zweckbestimmung • Entfernung zwischen Asse II und dem Standort • Zeithorizont ********************************************************************************************************************Im Rahmen dieses Vergabevorhabens werden Interessenten ausdrücklich aufgefordert, ihr Interesse am Ausschreibungsgegenstand bis zum 31.01.2022 formlos der Vergabestelle der BGE mitzuteilen. ***
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben