Steuer- und Koordinierungsmanagement sowie Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-147
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Steuer- und Koordinierungsmanagement sowie Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieser Ausschreibung den Abschluss von einem Steuer- und Koordinierungsmanagement sowie Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule zu vergeben.
Hildesheim
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019 - 2024 vom 16.05.2019 und der Verwaltungsvorschriften (VV/VV-Gk) zu § 44 LHO, Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur.
Die Digitalisierung soll den Schulen neue Chancen und Möglichkeiten bieten, gleichzeitig stellt der digitale Wandel Schulleitungen, Verwaltungsmitarbeiter, Lehrkräfte, Eltern und Schüler vor zusätzliche interdisziplinäre Herausforderungen.
"Für den Schulalltag müssen tiefgreifende Kompetenzen bezüglich Technik, Kommunikation und Organisation aufgebaut, kombiniert und kontinuierlich verbessert werden."
Die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim unterscheiden sich in sieben verschiedene Schultypen mit 1.700 Lehrkräften und 17.000 Schülern. In jeder Schule sind unterschiedlichste technische Kompetenzen und Ausstattungen vorzufinden.
Zudem reichen die personellen Ressourcen der Schulverwaltung nicht aus, um den Schulen einen regelmäßig erreichbaren zentralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der die Lösung technischer Probleme koordiniert. Stattdessen versuchen technisch versierte Lehrkräfte Probleme mit Bordmitteln zu lösen oder mit unterschiedlichen Dienstleistern hinzuzuziehen.
Lose und Laufzeiten:
Los 1: Steuer- und Koordinierungsmanagement zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Die Laufzeit beträgt 36 Monate + Option um eine Verlängerung von 12 Monaten
Ort: Landkreis Hildesheim
Los 2: Projektleitung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule
Die Laufzeit beträgt 12 Monate + Option um zweimalige Verlängerung von jeweils 12 Monaten
Ort: Landkreis Hildesheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe christmann informationstechnik + medien GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilsede
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31241
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://christmann.info
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Digital Pioniere UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.digital-pioniere.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach§160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabed er Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach§160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.