Aufbau und Betrieb einer digitalen Besuchermanagement-Plattform und einer digitalen CardPlattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Die Nordsee-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb einer digitalen Besuchermanagement-Plattform und einer digitalen CardPlattform
Um bestmögliche Voraussetzungen für eine pandemiegerechte Öffnung in den beteiligten Destinationen der niedersächsischen Nordseeküste sicherzustellen, strebt Die Nordsee GmbH den Aufbau einer Besuchermanagement-Plattform zur Identifikation von Hotspotsituationen und sowie einer vorausschauenden Gästelenkung sowie einer digitalen CardPlattform zur Digitalisierung des bestehenden Melde- und Gästebeitragssystems an.
Digitale Besuchermanagement-Plattform
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung einer ortsübergreifenden digitalen Besucherdatenplattform um ein gemeinsames und ortsübergreifendes Besuchermanagementsystem im Tourismus zu etablieren.
Digitale Card-Plattform
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einrichtung einer gebietsübergreifenden Echtzeit-Kontroll-Plattform (Cardplattform), der bestehenden und teilweise noch zu schaffenden örtlichen Cardplattformen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Besuchermanagement-Plattform
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Card-Plattform
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.