Selbstfahrender Grünfuttervollernter Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0215-21-I-B
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundessortenamt.de/bsa/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Selbstfahrender Grünfuttervollernter
Selbstfahrender Grünfuttervollernter
Bundessortenamt (BSA)
Prüfstelle Scharnhorst
In Scharnhorst 2
31535 Scharnhorst
Lieferung eines betriebsbereiten, selbstfahrenden Grünfuttervollernters, inkl. Wiegesystem, seitlicher Entleerung und Nahinfrarot-Spektroskopie (NIRS). Der Auftragnehmer erbringt zudem eine deutschsprachige fachkundige Einweisung für bis zu sechs Mitarbeitende des Auftraggebers sowie einen Maschinenservice, inkl. Wartung, beim Auftraggeber vor Ort. Zudem sind zwei deutschsprachige Bedienungsanleitungen mit Ersatzteilkatalog (eine in digitaler Form), sämtliche dazugehörige Fahrzeugpapiere, inkl. der EG-Konformitätserklärung nach der EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, des Fahrzeugs auszuhändigen bzw. zu übermitteln. Darüber hinaus gewährleistet der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für den selbstfahrenden Grünfuttervollernter für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab betriebsbereiter Lieferung.
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
• Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
• Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass das angebotene Fahrzeug die in der Leistungsbeschreibung geforderte technische Spezifikation erfüllt.
• Ausstellungs- oder Vorführfahrzeug
Für den Fall, dass ein Ausstellungs- oder Vorführfahrzeug angeboten wird, ist dem Angebot ein Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand in geeigneter Form, z. B. durch ein Gutachten oder einen Inspektionsbericht, beizufügen.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
• Bietergemeinschaften
Nähere Informationen sind den sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Nachunternehmen
Nähere Informationen sind den sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.