Fahrzeug-WLAN und Fahrzeug-Router Referenznummer der Bekanntmachung: X-BLIC-2021-0011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiobus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeug-WLAN und Fahrzeug-Router
Fahrgast-WLAN und Fahrzeug-Router für die Bereitstellung von Fahrgast-WLAN in Fahrzeugen des Auftraggebers.
Rahmenvertrag für die Ausrüstung von bis zu 500 Fahrzeugen mit Fahrgast-WLAN einschließlich Router.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Nachweis eines Umsatzes des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (WLAN - Komponenten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 1 Mio. EUR p.a. netto.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme abgeschlossen 5Mio €.
Falls eine Versicherung mit der in den Bewerbungsbedingungen geforderten Deckungshöhe derzeit nicht besteht, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer unbedingte und unwiderruflich, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen:
Ausrüstung von ÖPNV oder Schienenfahrzeugen mit Fahrgast WLAN
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung):
Mindestens 2 Referenz(en) über Ausrüstung von ÖPNV oder Schienenfahrzeugen mit Fahrgast WLAN
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.