Interreg-Sonderausgabe Vorreiter-Magazin Referenznummer der Bekanntmachung: 0108-DLG/2021-03.213
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interreg-Sonderausgabe Vorreiter-Magazin
Ausgeschrieben wird die Erstellung und Verteilung einer Interreg-Sonderausgabe des Vorreiter-Magazins für das MB.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Hannover
Ausgeschrieben wird die Erstellung und Verteilung einer Interreg-Sonderausgabe des Vorreiter-Magazins für das MB.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Konzeptdarstellung (vgl. Ziff. 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
o Erstellung eines Konzepts zur möglichst flächendeckenden Verteilung des Magazins bei opti-maler Ausnutzung der Zeitungs-Verbreitungsgebiete für eine wirtschaftliche Gestaltung mit Darstellung der Abdeckung auf einer Karte und Angabe der gewählten Zeitungen, deren Verbreitungsgebiet und der dadurch notwendigen Auflage des Magazins.
Dabei ist zu berücksichtigen, in welchen Gebieten die gedruckte Variante gegenüber der On-linevariante einen Mehrwert bietet.
o Erstellung einer groben Skizzierung einer redaktionellen Leitidee für die Interreg-Sonderausgabe (max. 1 Din A4-Seite)
o Vorlage eines in der Vergangenheit durch den Bieter erstellten und veröffentlichten Refe-renzmagazins im PDF-Format.
Erstellung einer kurzen Beschreibung (max. 1/2 Din A4-Seite) der damaligen redaktionellen Leitidee des Referenzmagazins und deren Umsetzung im Layout des zugesandten Referenz-magazins
- Detaillierte Kalkulation des Angebotes mit der Zusammensetzung des Pauschalpreises und dem zu-grunde gelegten Rohstoffpreis (Papier), vgl. Ziff. 1.5 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zurFirma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere derGeschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in derGeschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung vonfälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe istsowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eineReferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenenLeistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zurUnternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen vongesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen imSinne der ILO-Konventionen, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichenSchutzrechten zu machen.
Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinemAngebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, dieihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1BGB)
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Umsetzungskonzept einzureichen.
In dem Konzept soll der Bieter darstellen, wie er die möglichst flächendeckende Verteilung des Maga-zins bei optimaler Ausnutzung der Zeitungs-Verbreitungsgebiete für eine wirtschaftliche Gestaltung gewährleisten würde. Dazu gehört eine Darstellung der Abdeckung auf einer Karte und Angabe der gewählten Zeitungen, deren Verbreitungsgebiet und der dadurch notwendigen Auflage des Magazins. Dabei ist zu berücksichtigen, in welchen Gebieten die gedruckte Variante gegenüber der Onlinevarian-te einen Mehrwert bietet.
Weiterhin hat der Bieter eine grobe Skizzierung (max. 1 Din A4-Seite) einer redaktionellen Leitidee für die Interreg-Sonderausgabe beizufügen. In dieser soll er darstellen, wie das Thema Interreg und die damit verbundenen Ziele und Chancen (vgl. "I. Hintergrund und Zielsetzung" der Leistungsbeschrei-bung - Fachlicher Teil - Teil B) den Lesern der Sonderausgabe nahegebracht werden soll.
Dem Konzept ist zudem eines in der Vergangenheit durch den Bieter erstellten und veröffentlichten Referenzmagazins im PDF-Format beizufügen. Die damalige redaktionelle Leitidee des Referenzmaga-zins und deren Umsetzung im Layout des zugesandten Referenzmagazins ist dabei in einer kurzen Beschreibung (max. 1/2 Din A4-Seite) darzulegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungs-matrix.
Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (? siehe Ziffer 1.18 dieser Leistungsbeschreibung).
Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird es nicht nachgefor-dert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage des Konzeptes gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO zwingend von der Wertung auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDBBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
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