Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Softwareproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: NP2021-VE15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-norden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Softwareproduktion
Programmierung interaktive Bildschirmstationen
Norden-Norddeich, DE
Erstellung von Softwaredrehbüchern und Programmierung von 2 interaktiven Bildschirmstationen
EFRE, Projekt-Nr. 4903 8 600 und ZW 6- 85035268
Die "Nationalparkpromenade Dünenlandschaft und Wattenmeer" wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Programm Stärker entwickelte Regionen (SER). Das "Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer" wird gefördert aus EFRE-Mitteln des Programms Stärker entwickelte Regionen (SER).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Softwareproduktion
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Ein unwirtschaftliches Ergebnis liegt vor, wenn auch das „wirtschaftlichste“ Angebot erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes ermittelt worden war (vgl. Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 63, Rn. 42).
Vorliegend wurde der Betrag der Kostenschätzung mit dem einzig vorliegenden Angebot um ein Vielfaches überschritten. Die Vergabestelle hat daher entschieden, dass Verfahren im Einklang mit § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).