Vergabe von Abfalllogistikleistungen im Landkreis Emsland Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-VgV-01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-emsland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Abfalllogistikleistungen im Landkreis Emsland
Der zu vergebenden Abfalllogistikleistungen umfassen die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Landkreis Emsland.
Die Ausschreibung der Abfalllogistikleistungen ist in folgende Lose gegliedert:
Los 1.1: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord
Los 1.2: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte
Los 1.3: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd
Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-) Schrott und Elektroaltgeräte) im Landkreis Emsland (gesamtes Kreisgebiet - jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Emsbüren)
Gegenstand aller Lose ist jeweils die Einsammlung der gegenständlichen Abfälle und deren Transport zu der/den gemäß Leistungsbeschreibung zugewiesenen Übergabestelle(n).
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.07.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.07.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.07.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-)Schrott und Elektroaltgeräte) im LK Emsland (gesamtes Gebiet - jedoch ohne Stadt Lingen (Ems) u. ohne Einheitsgemeinde Emsbüren)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-) Schrott und Elektroaltgeräte)
im Landkreis Emsland (gesamtes Kreisgebiet - jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Emsbüren).
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern - über das Angebot im Rahmen der sonstigen Zuschlagskriterien hinaus (über die vom Bieter im Rahmen des sonstigen Zuschlagskriteriums III angebotenen Fahrzeuge/Mengenanteile hinaus). Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.07.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung & Transport v. Sperrmüll (inkl. (Metall-)Schrott und Elektroaltgeräte) im LK Emsland (gesamtes Kreisgebiet -jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) u. ohne Einheitsgemeinde Emsbüren)
Ort: Spelle
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRKRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
- Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
- Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.