Rahmenvereinbarung digitale Sitzungssaalausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: V-21/165
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung digitale Sitzungssaalausstattung
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation. Rahmenvereinbarung für die digitale Sitzungssaalausstattung (Gerichte) der niedersächsischen Justiz
Zentraler IT-Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB) Niedersachsen Verteilt über das gesamte Flächenland haben in Niedersachsen insgesamt 128 Gerichte ihren Sitz (80 Amtsgerichte, 11 Landgerichte, 3 Oberlandesgerichte, 15 Arbeitsgerichte, 1 Landesarbeitsgericht, 7 Verwaltungsgerichte, 1 Oberverwaltungsgericht, 8 Sozialgerichte, 1 Landessozialgericht sowie 1 Finanzgericht).
Die niedersächsische Justiz beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Ziel der Ausstattung (Installation, Inbetriebnahme und Support) von bis zu 420 Sitzungssälen mit Medientechnik inkl. digitaler Mediensteuerung. Die Grundkonfiguration soll, je nach Bedarf am Gerichtsstandort, um Videokonferenztechnik und eine Dokumentenkamera erweitert werden. Es soll eine vordefinierte Lösung auf Basis der Software Kramer VIAware eingesetzt werden, die flexibel an die Bedürfnisse der Justiz angepasst werden kann.
Die Lösung inkl. Videokonferenztechnik und Dokumentenkamera wurde im Rahmen eines Vorprojektes zusammen mit den späteren Anwenderinnen und Anwendern (Richterinnen und Richtern) unter Berücksichtigung von Aspekten wie Usability, Barrierefreiheit und Datenschutz konzipiert, abgestimmt, entwickelt und erprobt und ist im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens an bereits 128 Standorten (mind. eine Anlage pro Gerichtsstandort) bei der Justiz Niedersachsen ausgerollt worden, um den Justizgewährungsanspruch und zugleich den Schutz aller Angehörigen der Justiz sowie der Besucherinnen und Besucher der Justizeinrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus sicherstellen zu können.
Mithilfe des geplanten Vergabeverfahrens sollen nunmehr auch weitere Sitzungssäle in den niedersächsischen Gerichten mit entsprechender Technik ausgestattet und die Digitalisierung fortgeführt werden, um ein Arbeiten mit elektronischen Akten in Präsenzverhandlungen zu unterstützen, die Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen auszubauen und darüber hinaus auch Videovernehmungen zu ermöglichen. Verteilt über das gesamte Flächenland haben in Niedersachsen insgesamt 128 Gerichte ihren Sitz (80 Amtsgerichte, 11 Landgerichte, 3 Oberlandesgerichte, 15 Arbeitsgerichte, 1 Landesarbeitsgericht, 7 Verwaltungsgerichte, 1 Oberverwaltungsgericht, 8 Sozialgerichte, 1 Landessozialgericht sowie 1 Finanzgericht).
Im Rahmen des geplanten Vergabeverfahrens wird ein Auftragnehmer gesucht, der in der Lage ist, auf Basis von Einzelabrufen bis zu 420 Sitzungssäle (verteilt über sämtliche Gerichtsstandorte in Niedersachsen) ab Zuschlag innerhalb der Vertragslaufzeit (inkl. optionaler Verlängerung) mit adäquater Technik auszustatten und einen Support derselben sowie der bereits ausgestatteten 128 Säle (nach deren aktuellem Supportvertragsende) zu übernehmen. Im ersten Vertragsjahr sollen mindestens 80 Säle ausgestattet werden.
Erwartet wird eine softwaregestützte Sitzungssaallösung auf Basis von Kramer VIAware, die sowohl mit weiteren vom Auftragnehmer zu liefernden Geräten als auch mit späteren zusätzlichen Gerätetypen und Komponenten, betrieben werden kann. Die Funktionsfähigkeit der Lösung muss dabei immer aufrecht erhalten bleiben. Der definierte Funktionsumfang wie auch künftige Anforderungen müssen kostengünstig abgebildet, erweiterbar und an die Bedürfnisse der niedersächsischen Justiz angepasst werden können.
Die zu beschaffende Lösung soll während der Rahmenvertragslaufzeit zukünftig um weitere an den Gerichten benötigte Funktionen wie z.B. die Einbindung unterschiedlicher Videokonferenzclients, die Nutzung von Whiteboards, eine bidirektionale Bild- und Tonübertragung in andere Räume sowie die Videovernehmung und -aufzeichnung erweitert werden. Die ausgeschriebene Anlage muss deshalb technisch so ausgelegt sein, dass sich die genannten (und eventuell weitere) Funktionen integrieren lassen.
Ziel der Justiz ist es, eine Medien- und Videokonferenz-Infrastruktur in den Sitzungssälen des Landes aufzubauen bzw. aufrechtzuerhalten, die die Basis für die bestehenden und zukünftigen Anforderungen an die IT-Ausstattung der Sitzungssäle bildet und einheitlich, einfach und intuitiv zu administrieren und zu bedienen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRDB69