Stadt Göttingen - Hygienemaßnahmen RLT Schulen und Kindergärten- Lieferung von Umluftfiltergeräten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRNNF
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbt-kanzlei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Göttingen - Hygienemaßnahmen RLT Schulen und Kindergärten- Lieferung von Umluftfiltergeräten
Für die insgesamt 12 Kindertagesstätten und 37 Schulliegenschaften der Stadt Göttingen werden zur hygienischen Verbesserung der Raumluftqualität dezentrale Umluftfiltergeräte benötigt. Hinsichtlich der Übertragungswege von Krankheitserregern, wie des SARS-CoV-2-Virus über Partikel und Aerosole in der Raumluft, sollen diese durch die verbauten Hochleistungsschwebstofffilter abgeschieden werden. Die Umluftfiltergeräte dienen als zusätzliche Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos.
Kindertagesstätte Gerätetyp 1
37083 Göttingen
Los 1: Kindertagesstätte Gerätetyp 1
- Gesamtanzahl: 43 Stück
- Betriebsvolumenstrom: 750 m³/h
- Schalldruckpegel in 1,5 m Abstand bei 500 m³/h: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H13-Filter nach DIN EN 1822
- Erweiterung des Auftrags um 20 %,
- Lieferung von Ersatzfiltern.
Ergänzung zu Beginn des Auftrags: Die Lieferzeit beträgt maximal 6 Wochen nach Beauftragung. Teillieferung sind innerhalb dieser 6 Wochen möglich.
Kindertagesstätte Gerätetyp 2
37083 Göttingen
Los 2: Kindertagesstätte Gerätetyp 2
- Gesamtanzahl: 10 Stück
- Betriebsvolumenstrom: 150 m³/h
- Schalldruckpegel in 1,5 m Abstand bei 150 m³/h: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H13-Filter nach DIN EN 1822
- Erweiterung des Auftrags um 20 %,
- Lieferung von Ersatzfiltern.
Ergänzung zu Beginn des Auftrags: Die Lieferzeit beträgt maximal 6 Wochen nach Beauftragung. Teillieferung sind innerhalb dieser 6 Wochen möglich.
Schulen
37083 Göttingen
Los 3: Schulen
- Einbringen der Umluftfiltergeräte in 37 Liegenschaften
- Gesamtanzahl der Geräte: 75 Stück
- Betriebs-Luftvolumenstrom: 800 m³/h
- Schalldruckpegel in 1,5 m Abstand bei 800 m³/h: max. 35 dB(A)
- Mechanische Filterung über Vorfilterung und H14-Filter nach DIN EN 1822
- Erweiterung des Auftrags um 20 %,
- Lieferung von Ersatzfiltern.
Ergänzung zu Beginn des Auftrags: Die Lieferzeit beträgt maximal 6 Wochen nach Beauftragung. Teillieferung sind innerhalb dieser 6 Wochen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRNNF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.