Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen, Rest- und Bioabfallsammlung Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2021-56
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen, Rest- und Bioabfallsammlung
Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugens für den Fuhrpark des Abfallwirtschaftsbetriebes. Die Ausschreibung umfasst Fahrgestell (Los 1) und Aufbau und Schüttung (Los 2). Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 umfasst die Beschaffung des Fahrgestells Typ Mercedes Benz Actros 5 SM-FHS 2533 L 6x2 V11 oder MAN TGS 28.320 6x2-4 BL.
Die Lieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung erfolgen.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 14.01.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich.
Nebenangebote für die gesamte Leistung sind zugelassen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst die Beschaffung des Aufbaus, Modell: Aufbau Variopress 521 V1 Firma FAUN oder Aufbau ASF Medium X 4 20,5 cbm Firma ZOELLER .
Die Lieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung erfolgen.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 14.01.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich.
Nebenangebote für die gesamte Leistung sind zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Der Nachweis der Eignung kann ebenso durch die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen.
Folgende Nachweise sind im einzelnen zu erbringen:
- drei Referenznachweise für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Eignung auf gesonderte Aufforderung in der gleichen Weise zu belegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Unterlagen in nichtdeutscher Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Eine Beglaubigung der Übersetzung kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber kann eine Beglaubigung der Übersetzung nachfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.