Server-Cluster für KI-Projekt Referenznummer der Bekanntmachung: 274-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jade-hs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Server-Cluster für KI-Projekt
-Beschaffung eines Server-Clusters für ein KI-Projekt im Projekt "CoSAIR [gelöscht].
-Lieferung, Installation und Inbetriebnahme aller Komponenten
-Detaillierung siehe Vergabeunterlagen
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven Campus 26121 Oldenburg, Ofener Straße 16/19, Fachbereich Bauwesen, Geoinformation, Gesundheitstechnologie
-Beschaffung eines Server-Clusters für ein KI-Projekt im Projekt "CoSAIR [gelöscht].
-Lieferung, Installation und Inbetriebnahme aller Komponenten
-Detaillierung siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bzgl. Eintragung ins Handelsregister. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung der Vergabestelle Vorlage von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug nicht älter als drei Monate und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Finanzierung des Projektes wurde eine Zuwendung durch die VDI Technologiezentrum GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als Projektförderung bewilligt. Dennoch weisen wir auf die grundsätzlich ungesicherte Finanzierung hin und behalten uns eine rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV ausdrücklich vor. Das Vergabeverfahren wird aufgrund des möglicherweise zu erwartenden längeren Lieferzeitraums technischer Komponenten bereits frühzeitig initiiert. Die Bereitstellung der Mittel ist nach aktueller Kenntnislage überwiegend wahrscheinlich.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRDBRH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende
Fristen beachten:
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.