Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 33-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosengarten, Kreis Harburg
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-rosengarten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3 für die Gemeine Rosengarten
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF10 (Kurzzeichen: Los 1)
21224 Rosengarten, Kreis Harburg
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF10
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
21224 Rosengarten, Kreis Harburg
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF10 und Zusammenführung aller Lose
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-26 - HLF10 (Kurzzeichen: Los 3)
21224 Rosengarten, Kreis Harburg
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-26 - HLF10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF10 (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-) Beladung nach DIN 14530-26 - HLF10 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de