Beschaffung eines Labor-Informations- und Managementsystem (LIMS) für atmosphärische Radioaktivität & Spurenanalyse sowie Emissionsüberwachung Fortluft kerntechnischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 0287/21-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Labor-Informations- und Managementsystem (LIMS) für atmosphärische Radioaktivität & Spurenanalyse sowie Emissionsüberwachung Fortluft kerntechnischer Anlagen
Das Bundesamt für Strahlenschutz beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrages über ein LaborInformations-
und Management-system (LIMS) zur normen- und richtlinienkonformen wissenschaftlichen Verwaltung von Proben und anfallenden Labordaten. Das System soll in mehreren Organisationseinheiten des Auftraggebers labor- und standortübergreifend zum Einsatz kommen (insbesondere Fachgebiet RN 6 - Atmosphärische Radioaktivität und
Spurenanalyse einerseits und Fachgebiet UR 3 - Emissionen und Imissionen Luft andererseits). Das LIMS besteht aus Softwarekomponenten sowie diversen
zu erbringenden Dienstleistungen. Einzelheiten zu LIMS und der bestimmungsgemäßen Einsatzabsicht ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche,
wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von
vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag
vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür
erforderlichen Schritte vornimmt.
Es handelt sich vertragswesentlich um die Überlassung von Standardsoftware
gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf), Übernahme von Altdaten und
andere Migrationsleistungen sowie Erstellung des Gesamtsystems und
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Wartung, Schulung,
Projektmanagement und Anpassung der Software über optionale Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne
Abnahmeverpflichtung bis zu 7 zusätzliche Lizenzen sowie Dienstleistungen zur Anpassung des Systems
beim Auftragnehmer abzurufen. Die Möglichkeit des Aufraggebers, optionale
Dienstleistungen abzurufen, ist durch eine Maximalabrufsumme in Höhe von 15
Prozent des Auftragswertes gedeckelt. Die Maximalabrufsumme ergibt sich aus
dem in der der EU-Bekanntmachung über vergebene Aufträge veröffentlichten
Auftragswert. Der Auftraggeber darf keine über die Maximalabrufsumme
hinausgehenden Abrufe tätigen. Die Abrufmöglichkeit für optionale Leistungen
beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die
Laufzeit der Abrufe kann hiervon abweichen und über diesen Zeitraum
hinausgehen. Die Abrufmöglichkeit endet automatisch, wenn die oben
angegebene Höchstmenge erreicht wird.
Dem Auftraggeber steht für diesen Vertrag ein festes, nicht veränderbares Budget zur Verfügung. Dieses beträgt für sämtliche vom Pauschalpreis erfassten Leistungen (25 Lizenzen, Kostenpauschale für die Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Schulungen) inklusive der Kosten für Support und Wartung [Betrag gelöscht] EUR zzgl. Umsatzsteuer.
Von dieser Preisobergrenze nicht erfasst sind die optional abrufbaren 7 Lizenzen sowie die optionalen (Dienst)leistungen.
Angebote, welche diese Preisobergrenze nicht einhalten, sind aufgrund der Änderung der Vergabeunterlagen vom Verfahren auszuschließen und können
nicht bezuschlagt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB
in Form der Anlage A-Eigenerklärung der Vergabeunterlagen zu erklären.
Zusätzlich Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder
über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht
beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte
Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebot nicht älter als 6
Monate sein.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre. Unter Berücksichtigung der Pandemie sind auch Angaben für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 oder 2018 bis 2020 zulässig. Zusätzlichlich ist der Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Installation, Anpassung und Service für die LIMS Anwendung), jeweils bezogen auf die oben genannten Kalenderjahre (Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] Euro im Durchschnitt) anzugeben.
Weiter ist der Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr nachzuweisen. Sollte diese nicht im erforderlichen Umfang bestehen, ist es zulässig auf erstes Anfordern diese nach Auftragsvergabe abzuschließen bzw. zu erhöhen.
Darstellung von insgesamt fünf aussagekräftigen, erfolgreich durchgeführten Referenzprojekten. Davon müssen mindestens 3 mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten (Installation, Anpassung und Service für die LIMS Anwendung) als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber oder Unternehmen innerhalb des Zeitraums 2017 bis 2019 oder 2018 bis 2020 erbracht worden sein. Hierbei können maximal zwei Upgrade-Projekte berücksichtigt werden. Mindestens drei Referenzprojekte erfolgten gegenüber einem Labor als Auftraggeber, welches nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert ist. Mindestens ein Referenzprojekt muss gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein. Mindestens ein Referenzprojekt erfolgte gegenüber einem Auftraggeber, der im Bereich der Umweltüberwachung/-analytik tätig ist.
Ferner sind ist die Anzahal der Fachkräfte anzugeben, die im Bereich LIMS tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestanforderung: mindestens 20 Fachkräfte). Die für die Projektleitung eingesetzten Mitarbeiter (Projektmanager und Projektleiter) verfügen jeweils über mindestens zwei mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbare innerhalb der Kalenderjahre 2017 bis 2019 oder 2018 bis 2020 erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten (Mindestanforderung). Eine Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten sind nachzuweisen.
Der Nachweis hat durch Vorlage eines gültigen Zertifikates in unbeglaubigter Kopie zu erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Ablauf der Angebotsfrist (!). Bei Vorlage eines nach ISO 9001 gleichwertigen Zertifikates, ist der Bewerber für die Gleichwertigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Zur Darlegung der Gleichwertigkeit hat der Bewerber eine vergleichende Beschreibung der Anforderungen für die Erteilung der Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaat zur ISO 9001 beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AN erstellt die Rechnungen nach schriftlicher bzw. in Textform erbrachter Abnahme der Leistungen und sendet diese an die vom AG zu benennende Rechnungsadresse. Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Rechnungen spätestens ab dem 27.11.2020 an alle Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist neben der Übermittlung der BfS-Bestellnr.die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich.
Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung. Weitere Informationen hierzu siehe: https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]