Errichtung und Betrieb der Kita Jahnstraße in Uslar Referenznummer der Bekanntmachung: 148-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uslar
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37170
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb der Kita Jahnstraße in Uslar
Errichtung einer Kindertagesstätte auf einem zu erwerbenden Grundstück und anschließender Betrieb der Einrichtung.
Jahnstraße 37170 Uslar
In diesem Vergabeverfahren sucht die Stadt einen Auftragnehmer für den Betrieb der neuen Kindertagesstätte (nachfolgend: Betreiber). Gleichzeitig ist auch die Errichtung des Kitagebäudes zu vergeben, wobei Gebäude und Betrieb "aus einer Hand" kommen sollen. Der Betreiber soll das Kitagebäude selbst errichten und es über die vorgesehene Vertragsdauer des Betriebsvertrags für den Betrieb der Einrichtung nutzen. Die Ausschreibung umfasst mithin den Bau einer fünfgruppigen Einrichtung, die Begleitung und Steuerung des Projektes während der Bauphase und den anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte.
Die Einrichtung soll 2 Krippengruppen (je 15 Plätze), 1 Regel-Kindergartengruppe und zwei integrative Gruppen umfassen. In den integrativen Gruppen können maximal 18 Kinder, davon 4 mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden. Die Regelgruppe besteht aus max. 25 Plätzen.
Im Anschluss an die Grundlaufzeit kann die Laufzeit durch die Stadt einseitig um fünf Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Im Anschluss an die Grundlaufzeit kann die Laufzeit durch die Stadt einseitig um fünf Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Aufnahme des Betriebs hat zum ersten Tag des auf die betriebsfertige Fertigstellung des Gebäudes entsprechend der Leistungsbeschreibung Bau folgenden Monats, spätestens aber zum 01.08.2024, zu erfolgen. Die Grundlaufzeit des Vertrages endet 25 Jahre nach Beginn der Betriebspflicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Registereintragung
Nachweis der Eintragung in das Handels-/Vereinsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2. Träger der freien Jugendhilfe
Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
3. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
4. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder durch rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
5. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Zu 5.: Es ist jeweils mindestens eine Referenzleistung aus nachfolgenden Gruppen zu erklären:
a) Errichtung eines Gebäudes für Bildungs- oder soziale Zwecke (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Jugendfreizeitheime, Dorfgemeinschaftshäuser o. ä.) mit Baukosten (KG 300-500 gemäß DIN 276) von mindestens 1,5 Mio. Euro netto und Inbetriebnahme des Objekts nicht vor dem 01.01.2015.
b) Betrieb einer Kindertagesstätte für einen kommunalen Auftraggeber über mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2015.
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III (weitere Eignungskriterien):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
2) Nachunternehmer, Eignungsleihe:
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRLUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.