Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 0030-DLG/2021-03.215-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung
Für die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge und Poloshirts) für die rund 1.000 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 80 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweili-gen Kleidungsstückes enthalten. Darüber hinaus sollte es die Möglichkeit geben, Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 für weibliche Beschäftigte zur Verfügung zu stellen.
Auch die im Eigentum der NLStBV befindliche Schutzbekleidung soll gereinigt und repariert werden. Eine Bewertung des Zustands soll auch hier erfolgen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
Die Straßenmeistereien sowie Stützpunkte der
niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr inkl. der regionalen Geschäftsbereiche
und des zentralen Geschäftsbereiches
(siehe Anlage 1 "Dienststellenübersicht").
Für die NLStBV soll eine Vereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge und Poloshirts) für die rund 1.000 Beschäftigten im Straßenbetriebs- und Straßenunterhaltungsdienst sowie ca. 80 Beschäftigten im Innendienst auf Leasingbasis vergeben werden. Im Auftrag sind die Waschungen (einschließlich das Abholen und Bringen der Bekleidung zu den jeweiligen Standorten), das Reparieren, die Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 sowie gegebenenfalls der Austausch des jeweili-gen Kleidungsstückes enthalten. Darüber hinaus sollte es die Möglichkeit geben, Warnschutzbekleidung nach EN ISO 20471 für weibliche Beschäftigte zur Verfügung zu stellen.
Auch die im Eigentum der NLStBV befindliche Schutzbekleidung soll gereinigt und repariert werden. Eine Bewertung des Zustands soll auch hier erfolgen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann sich zweimal um jeweils 12 Monate verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes
- Eigenerklärung zur Einhaltung sämtlicher in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Normen (vgl. Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Zertifikat gem. Ökotex-Standard 100 Klasse II oder III oder gleichwertig je Kleidungsstück (vgl. Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Sollte das Zertifikat für ein Kleidungstück aktuell nicht vorliegen, kann es bis zum Vertragsbeginn nachgereicht werden. In diesem Fall reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters mit Angebotsabgabe aus.
- Prüfzertifikat EN ISO 20471 je Kleidungsstück (vgl. Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)). Sollte das Zertifikat für ein Kleidungstück aktuell nicht vorliegen, kann es bis zum Vertragsbeginn nachgereicht werden. In diesem Fall reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters mit Angebotsabgabe aus.
- Prüfzertifikate für das EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen) und der EN-Norm (vgl. Ziffer 1.5 der Leis-tungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Terminablaufplan, aus dem der Übergang von dem bisherigen Dienstleister hervorgeht (vgl. Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Anlage 3 "Abschreibungswerte" ausgefüllt und beigefügt (vgl. Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung - All-gemeiner Teil (Teil A))
- Für jede Angebotsposition zu Erprobungs- und Testzwecken (inkl. Emblem) jeweils ein Muster in Größe 54 und 58 (vgl. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Konzept zur Überprüfung und Reinigung der Warnschutzkleidung sowie zur logistischen Umsetzung (vgl. Ziffer 1.15 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zurFirma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere derGeschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in derGeschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung vonfälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe istsowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter ein eReferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenenLeistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zurUnternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen vongesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichenSchutzrechten zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergGfindet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue undWettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.deangebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf dieAuftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oderaus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz aufDurchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden - natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDBMJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]