Realisierungswettbewerb Schulzentrum Emmerthal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/127
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln-pyrmont.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Schulzentrum Emmerthal
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulzentrums für die Grundschule Kirchohsen und die Haupt- und Realschule Johann-Comenius-Schule am gemeinsamen Standort Emmerthal.
Die derzeit am Schulstandort stehenden Gebäude werden entsprechend eines politischen Beschlusses auf der Basis einer durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zurückgebaut. Das Projekt hat eine Nutzungsfläche von insgesamt ca. 9.350 qm.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 12 Arbeitsgemeinschaften aus Architekturbüros (Planungsleistungen gem. § 34 HOAI), Landschaftsarchitekturbüros (Planungsleistungen gem. § 39 HOAI) sowie Planungsbüros der Technischen Ausrüstung (Planungsleistungen gem. § 55 HOAI) ausgelobt. 3 Arbeitsgemeinschaften wurden vorab gesetzt.
ZUM ZEITPUNKT DER BEWERBUNG IST NUR DIE ANGABE EINES TEAMS AUS ARCHITEKT:INNEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKT:INNEN NOTWENDIG. Das kooperierende Büro der Technischen Ausrüstung ist erst mit der Zusage zur Teilnahme im Falle der Auslosung verbindlich zu benennen.
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Der Auslober beabsichtigt, eine/n Preisträger:in mit der Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2021, der Freianlagen nach § 39 HOAI 2021 und der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 HOAI §§ 53, 55 stufenweise zu beauftragen, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht und die haushaltsrechtliche Zustimmung der Geldgeber vorliegt.
Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung ein Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt, in dem das Ergebnis des Wettbewerbs mit 50 % in die Zuschlagskriterien eingeht. Die weiteren Kriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt.
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Weiteres zum Verfahren ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Realisierungswettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt.
Zur Bewerbung zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind.
Die Zahl der teilnehmenden Teams ist auf 15 beschränkt. 3 Teams werden gesetzt. Liegen mehr als 12 Bewerbungen vor, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden die teilnehmenden Teams per Los ermittelt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt auf der Basis von formellen Nachweisen sowie quantitativen und qualitativen Kriterien (nur Mindestanforderungen) über Referenzprojekte.
Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird die Arbeitsgemeinschaft aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen.
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Die Kriterien sind:
1. FORMELLE KRITERIEN
Mindestkriterien - Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
- der/die Bewerber*in erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation;
- die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor;
- die Teilnahmehindernisse gemäß § 42 VgV liegen nicht vor;
- es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligten;
- die Bewerbungsfrist ist eingehalten;
- die geforderten Unterlagen (gem. Formblatt) sind vollständig;
- die Bewerbungsunterlagen wurden auf der Verfahrensplattform über das Bietertool hochgeladen;
- die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt.
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2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT // § 45 VgV:
2.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020):
Mindestanforderung: >= 300.000,- EUR p.a. im Mittel.
2.2 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Freianlagen im Sinne § 39 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020):
Mindestanforderung:>= 200.000,- EUR p.a. im Mittel
2.3 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI, ALG 1 bis 5 und 8 § 53 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020):
Mindestanforderung: >= 200.000,- EUR p.a. im Mittel // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG !
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3. TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT // § 46 VgV
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte. Maßgeblich für alle Referenzprojekte ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.12.2011, spätester Stichtag 31.12.2021).
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3.1. Professionelle Kriterien für Architekt*innen
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A) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 10 Jahren für ein vergleichbares Gebäude (für einen öff. Auftraggeber, Projektkosten KG 300+400 >= 5 Mio Euro brutto).
Als vergleichbar gelten Bauten aus den Bereichen
1. Ausbildung / Wissenschaft / Forschung,
2. Büro / Verwaltung / Staat / Kommune,
3. Gesundheit / Betreuung,
4. Kultur- / Sakralbauten
der Objektliste zu Anlage 10.2 der HOAI mit der Honorarzone III oder höher § 35 HOAI.
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B) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für ein Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Referenzprojekt der Architekt:innen des Büros/der Bewerbungsgemeinschaft im Preisrang eines Wettbewerbs nach RPW (Preis, keine Anerkennung, kein Zuschlag im VgV-Verfahren)
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3.2. Professionelle Kriterien für Landschaftsarchitekt*innen
Eine dem freiraumplanerischen Aufgabenteil vergleichbare erbrachte Planungsleistung (Projektkosten KG 500 >=0.5 Mio Euro brutto), mindestens LPH 2-8 gem. §39 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
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3.3. Professionelle Kriterien für Ingenieur*innen der Versorgungstechnik/Elektrotechnik // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG !
Eine dem Aufgabenteil der Technischen Gebäudeausrüstung vergleichbare erbrachte Planungsleistung (für einen öffentlichen Auftraggeber, Projektkosten KG 400 >= 1 Mio Euro brutto), mindestens LPH 2-8 gem. §55 HOAI, ALG 1 bis 5 sowie 8 innerhalb der letzten 10 Jahre für einen öffentlichen Auftraggeber.
DIESER NACHWEIS ERFOLGT ERST MIT DER BENENNUNG DES BÜROS IM RAHMEN DER VERBINDLICHEN TEILNAHMEZUSAGE DER BEWERBUNGSGEMEINSCHAFT.
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3.4. Professionelle Kriterien für Junge Büros
Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden.
FÜR JUNGE BÜROS GILT FOLGENDES:
Für das Referenzprojekt 3.1.A) sowie 3.2 und 3.3 gilt die Mindestanforderung hinsichtlich der Baukosten und des öffentlichen Auftraggebers nicht, es kann ein realisiertes Gebäude mit geringeren Baukosten referenziert werden.
Für das Referenzprojekt 3.1.B) kann auch eine mit sonstige Auszeichnungen prämierte Arbeit referenziert werden. Als sonstige Auszeichnung gelten nationale, regionale oder lokale Architekturpreise, Teilnahmen am Tag der Architektur oder ähnliche von einem Fachgremium nach gestalterischen Aspekten ausgewählte Planungen. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ohne Anlass gelten nicht als Auszeichnung.
Zur Bearbeitung zugelassen sind Arbeits- bzw. Bietendengemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen und Ingenieur:innen der Versorgungs- bzw. Elektrotechnik, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in bzw. Ingenieur*in der Versorgungstechnik/Elektrotechnik berechtigt sind.
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ZUM ZEITPUNKT DER BEWERBUNG IST NUR DIE ANGABE EINES TEAMS AUS ARCHITEKT:INNEN UND LANDSCHAFTSARCHITEKT:INNEN NOTWENDIG. Das kooperierende Büro der Technischen Ausrüstung ist erst mit der Zusage zur Teilnahme im Falle der Auslosung verbindlich zu benennen.
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Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 VgV:
- Objektplanung: Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 (1) VgV der Beruf des Architekt gefordert. Nachweis des Bewerbers über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur;
- Freianlagen: Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert.
- Technische Ausrüstung Maschinentechnik: Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 (1) VgV der Beruf des Beratender Ingenieur und/oder Ingenieur gefordert. Nachweis des Bewerbers über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Versorgungstechnik;
- Technische Ausrüstung Elektrotechnik: Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 (1) VgV der Beruf des als Beratender Ingenieur und/oder Ingenieur gefordert. Nachweis des Bewerbers über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektrotechnik.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Liste der unten genannten Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab.
- Städtebauliches Konzept
- Freiraumplanerisches Konzept
- Architektonisches Konzept und Gestaltungsqualität
- Funktionalität und Erfüllung des Raumprogramms
- Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
- Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz
Die Wettbewerbssumme beträgt gem. § 7(2) RPW [Betrag gelöscht] Euro exkl. Mehrwertsteuer. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung und eine Preissumme aufgeteilt.
Die Preissumme von 60.000,- Euro wird wie folgt verteilt:
1. Preis 25.000,- Euro
2. Preis 15.000,- Euro
3. Preis 10.000,- Euro
Anerkennungen 10.000,- Euro
Das Preisgericht behält sich vor, diese Verteilung einstimmig zu ändern.
Die Wettbewerbssumme von 120.000,-. Euro netto wird in eine Aufwandsentschädigung und eine Preissumme aufgeteilt.
60.000,- Euro netto werden als Aufwandsentschädigung verwendet.
Jeder der insgesamt 15 Arbeitsgemeinschaften wird bei fristgerechter Abgabe einer zur Bewertung zugelassenen Arbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.000,- Euro netto gezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet unter
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https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHRFPC/documents
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heruntergeladen werden können.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einer*m Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in und/oder bevollmächtigten Vertreter*in zu unterschreiben, ansonsten wird die/der Bewerber*in/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular. Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Exemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen In deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise bis zu der genannten Frist einzureichen.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Des Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Sollten mehr als 12 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet das Los.
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Die ausgewählten Arbeitsgemeinschaften werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens bzw. nach Durchführung der Auslosung schriftlich benachrichtigt. Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen. HIERZU IST DER NACHWEIS EINES KOOPERIERENDEN BÜROS DER TECHNISCHEN AUSRÜSTUNG NOTWENDIG! Im Falle einer oder mehrerer Absagen rücken die auf die Nachrückpositionen gelosten Arbeitsgemeinschaften in entsprechender Anzahl entsprechend der gelosten Nachrückreihenfolge nach.
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Voraussichtliche Termine sind:
31.01.2022 Versand der Bearbeitungsunterlagen / Benachrichtigung der ausgelosten Büros
11.02.2022 Rückfragenfrist
20.04.2022 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
##.06.2021 Preisgericht
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRFPC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hameln-pyrmont.de