Neuanschaffung Storage Referenznummer der Bekanntmachung: 20213351080
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanschaffung Storage
Das jetzige Storagesystem der Üstra soll erneuert werden. Der derzeitige Rechenzentrumbetrieb wird durch ein aktiv/aktiv Cluster über zwei Standorte abgebildet.
Das Projekt beinhaltet die Lieferung, Installation und Wartung einer HCI Storagelösung.
Erwerb einer aktiv/aktiv Cluster HCI Storagelösung mit mindestens 5 Nodes (Multi Node Cluster Architektur) pro Rechenzentrum sowie Dienstleistungsunterstützung zur Implementierung der Storagelösung:
-Anlieferung und Aufbau der benötigten Maschinen (Bereitstellung der benötigten Flächen im RZ nach Vorgabe des Auftragnehmers) und Entsorgung von Transport- und Verpackungsmaterial
-Herstellung der physikalischen Anschlüsse an Strom- und Datennetz (Bereitstellung der benötigten Anschlüsse nach Vorgabe des Auftragnehmers)
-Integration in die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und initiale Konfiguration (Bereitstellung der benötigten Angaben wie z.B. DNS-Namen und IP-Adressen nach Vorgabe des Auftraggebers)
-Betriebsbereite Übergabe der Systeme an den Auftraggeber
Abschluss eines Wartungsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren mit optionaler Verlängerung auf maximal zwei weitere Jahre:
-Der Wartungsvertrag umfasst sämtliche gelieferten Software- und Hardware Komponenten
Verlängerung um maximal 2 Jahre ist optional anzubieten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien:
- Der Bieter hat folgende Erklärungen abzugeben:
Ich erkläre / Wir erklären, dass
- ich / wir keine schwere Verfehlung begangen habe / haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
- ich / wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine / unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe / haben und auch nicht abgeben werde / werden,
- ich mich / wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe / haben,
- ich / wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
- Der Bieter kann - sofern vorhanden - seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen.
- Der Bieter muss einen gültigen Handelsregisterauszug vorweisen und hochladen.
Der Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
Ich erkläre / Wir erklären, dass
- über mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ich meine / wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben,
- Gemäß ÜSTRA AGB, § 14 Haftpflicht, Freistellung:
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle einer Verletzung seiner vertraglichen
Pflichten oder seiner Verantwortung aus Produkthaftung, die ÜSTRA von allen Ansprüchen
Dritter, die im Zusammenhang mit den vereinbarten und tatsächlich erbrachten
Leistungen des Auftragnehmers stehen, freizustellen.
Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Auftragnehmer Aufwendungen gem. §§ 683,
670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter
einschließlich von durch die ÜSTRA durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und
Umfang von Rückrufmaßnahmen wird die ÜSTRA den Auftragnehmer – soweit möglich und
zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende
gesetzliche Ansprüche der ÜSTRA bleiben unberührt. Der Auftragnehmer hat eine
Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio.
EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen nachzuweisen, dass er hinsichtlich aller weiteren
Haftpflichtansprüche, die sich aus der Ausführung des übernommenen Auftrages ergeben
können, eine Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe abgeschlossen hat und laufend
unterhält. Die ÜSTRA ist berechtigt, rückständige Prämien anstelle des Auftragnehmers an
den Versicherungsunternehmer zu zahlen und die Beträge von der, dem Auftragnehmer
zustehenden Vergütung oder einer von ihm hinterlegten Sicherheit einzubehalten.
- Referenzen:
Mindestens zwei und maximal 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021) sind vom Bieter einzureichen.
Referenzen enthalten vergleichbare Projekte, wenn mindestens alle folgende Kriterien erfüllt sind, die zu den in Rede stehenden Leistungen vergleichbar sind:
1. Implementierung einer Lösung,
2. bei einem klassischen öffentlichen Auftraggeber,
3. mit mindestens den Muss-Kriterien im Leistungsverzeichnis.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
Name des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
Auftraggeber inklusive Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse; der Ansprechpartner muss federführend und maßgeblich am Projekt beteiligt gewesen sein.
Projektname
Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistung.
Mindestkriterien erfüllt
Leistungszeitraum
Werden nicht mindestens zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Keine gesonderten Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Auszug ÜSTRA AGB, § 11 Zahlung, Rechnungen
1. Die ÜSTRA zahlt d u r c h Ü b e r w e i s u n g nach eigener Wahl entweder innerhalb
von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug eines vertraglich
vereinbarten Skonto oder innerhalb von (dreißig) 30 Tagen nach Rechnungseingang
ohne Skontoabzug. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Leistung als
vertragsgemäß.
2. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der fälligen und prüffähigen Rechnung, bei
der zuständigen Stelle der ÜSTRA, jedoch nicht vor dem Tag der Übergabe der
Vertragsleistung gegen Empfangsbestätigung bzw. nach Abnahme.
3. Bei vereinbarten Abschlagszahlungen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag des Eingangs
einer prüffähigen Abschlagsrechnung bei der ÜSTRA, wenn vereinbart, bei der dort
zuständigen Stelle, jedoch nicht vor Stellung einer vereinbarten Sicherheit.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung durch die ÜSTRA ist die Übergabe des
Überweisungsauftrages an die Bank/Kreditinstitut maßgeblich.
5. Abschlags-, Teil-, Teilschluss- und Schlussrechnungen sind als solche zu bezeichnen und
fortlaufend zu nummerieren. Rechnungen ohne gesonderte Bezeichnung werden als
Schlussrechnungen behandelt. Zeit, Art und Umfang der Leistung müssen darin
erschöpfend, eindeutig und allgemein verständlich angegeben sein. Außerdem sind die
Bestellnummer, die Einzelpreise und die Umsatzsteuer anzugeben. Die Liefer-/ bzw.
Leistungsbelege, die der Empfangsstelle der ÜSTRA auszuhändigen sind, müssen bereits
die Vertragsnummer/oder die Bestellnummer enthalten.
6. Teil-, Teilschluss- oder Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie bei der
Auftragserteilung vereinbart worden sind. Sie sind bei der Ermittlung der Schlusszahlung zu
berücksichtigen. Die Vorschriften des § 632 a BGB bleiben davon unberührt.
(...)
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation und für die Abgabe des Angebotes ist eine Registrierung erforderlich.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt Veröffentlichte Text maßgeblich.
5. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.
7. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind grds. bindend.
Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird.
Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Angebotsschreiben zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/kontakt.html