Büssingweg, IGS- Interimsgebäude 2021; Landschaftsbauarbeiten 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 67-0042-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büssingweg, IGS- Interimsgebäude 2021; Landschaftsbauarbeiten 2021
Anlage einer Schulhoffläche
- Herstellen ca. 800 qm Befestigte Flächen (Pflasterflächen und Wassergebundene Wegedecke)
- Herstellen ca. 130 m Traufplatten
- Herstellen ca. 90 m Fassadenrinne
- Herstellen ca. 750 qm Rasenflächenund ca. 100 qm Pflanzfläche, Pflanzung ca. 3 Stück Bäume
- Einbau Ausstattungselemente (u.a. Sitzbänke, Fahrradbügel und Baumroste)
- Ausbauen und lagern von ca. 1.200 qm Betonpflaster
- Ausbauen und lagern von ca. 36 m Blockstufen, ca. 64 Stück Winkelstützen und ca. 100 Stück Karlsruher
Gartenstein
- Herstellen ca. 310 m Baumschutzzaun
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung der Umsätze der letzten 3 Jahre
Auflistung der Anzahl der Mitarbeiter*innen der letzten 3 Jahre
Qualifikation des Schlüsselpersonals; Nachweis der fachlichen Eignung
personelle und technischen Ressourcen um ein Vorhaben dieser Größe im vorgegebenen zeitlichen Rahmen
abarbeiten zu können
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf der Internetseite https://www.vergabe.niedersachsen.de, für Sie bereit.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über die o. g. Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADBDA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.