DBS über den Bezug von digitalen Lehr- und Lernmaterialien (Online-Bildungsmedien) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/514
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
DBS über den Bezug von digitalen Lehr- und Lernmaterialien (Online-Bildungsmedien)
Gegenstand des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) ist der Bezug von digitalen Lehr- und Lernmaterialien (Online-Bildungsmedien).
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen vertreten durch das Niedersächsische Kultusministerium wird digitalen Lehr- und Lernmaterialien (Online-Bildungsmedien) im Zeitraum vom 17.12.2021 bis zum 30.12.2024 mittels eines Dynamischen Beschaffungssystems beschaffen (vgl. § 23 Abs. 1 VgV).
Das Dynamische Beschaffungssystem soll die schnelle und flexible Beschaffung von unterschiedlichsten, digitalen Lehr- und Lernmaterialien (Online-Bildungsmedien) über die Vergabe von Einzelverträgen (Miniwettbewerben) an unterschiedliche Lieferanten ermöglichen.
Gesucht werden Unternehmen, die Online-Bildungsmedien anbieten, welche über die landeseigene Lernplattform Niedersächsische Bildungscloud und damit verbundener Systeme zur Verfügung gestellt werden können.
Als Online-Bildungsmedien im hiesigen Sinne werden alle digitalen Lehr- und Lernmaterialien sowie Anwendungen verstanden, die gezielt einen institutionalisierten Lernprozess im Bereich der schulischen Bildung unterstützen. Online-Bildungsmedien können entweder für die Hand der Lehrkraft oder für die Benutzung durch die Lernenden konzipiert sein.
Die Online-Bildungsmedien müssen für den allgemeinbildenden und / oder berufsbildenden Sektor geeignet sein. Sie müssen deutschsprachig oder für den fremdsprachlichen Unterricht in Deutschland geeignet sein. Eine Zuordnung zu konkreten Fächern ist nicht notwendig.
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, notwendige Anpassungen der Software zur Anbindung an die landeseigene Lernplattform und verbundene Systeme zu implementieren.
Die Konformität der angebotenen Leistungen mit der DSGVO und dem NDSG sowie die Einhaltung der Grundsätze des NSchG müssen gewährleistet sein. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich in der Europäischen Union statt.
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, ein umfangreiches Konzept
- einerseits zur datenschutzrechtlichen Integration ihres spezifischen Produkts in die Bildungsmedien-Infrastruktur des Landes Niedersachsen
- und andererseits zur Anbindung dieses Produkts an eine externe Benutzerverwaltung mit Single-Sign-On in deutscher Sprache zu erstellen.
Die Konzepte werden als Teile der Leistungsbeschreibung in den Aufrufen zur Angebotsabgabe (Miniwettbewerben) abgefordert.
Der in der Kategorie 1 abgebildete Bereich umfasst digitale Lehr- und Lernmaterialien (Online-Bildungsmedien).
Das geschätzte Auftragsvolumen für die Gültigkeitsdauer des Dynamischen Beschaffungssystems beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Das DBS wird für einen Zeitraum an dem Datum der Einreichung der EU-Bekanntmachung bis zum 30.12.2024 betrieben (sogenannte Gültigkeitsdauer).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat anzugeben:
- ob er im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
- ob er in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, oder
- ob er mit einer Gewerbeanmeldung angemeldet ist.
Eine entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber hat anzugeben:
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Bewerber hat anzugeben,
- dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Online-Bildungsmedien (z. B. digitale Unterrichtsassistenten, Online-Diagnose-Tools, Online-Wörterbücher, interaktive Tafel-bilder, Übungssoftware, Simulationssoftware, Angebote für das Blended Learning) an einen anderen Auftraggeber geliefert hat.
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Ein separates Dokument ist / andere Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beizufügen.
Der Bewerber hat anzugeben,
- dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, dies wird in einem separaten Dokument näher ausgeführt. Das separate Dokument ist dem Teilnahmeantrag beigefügt.
Weiterhin hat der Bewerber anzugeben,
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde
- dass das Unternehmen die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, dies wird in einem separaten Dokument näher ausgeführt. Das separate Dokument ist dem Teilnahmeantrag beigefügt.
Der Bewerber hat anzugeben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYWY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland