Verlängerung Rahmenvertrag Kauf und Wartung von Multifunktiongeräten Referenznummer der Bekanntmachung: AS160088

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informationstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung Rahmenvertrag Kauf und Wartung von Multifunktiongeräten

Referenznummer der Bekanntmachung: AS160088
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Verlängerung des Rahmenvertrages über den Kauf und die Wartung von Multifunktionsgeräten des Herstellers Kyocera in Bezug auf die Wartungsleistung bis zum 31.08.2024. Der Wert des Rahmenvertrages bleibt dabei unberührt. Der Höchstwert von 8 Mio € des ursprünglich ausgeschriebenen Auftragsvolumens bleibt bestehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

An verschiedene Standorte in Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Verlängerung des Rahmenvertrages über den Kauf und die Wartung von Multifunktionsgeräten des Herstellers Kyocera in Bezug auf die Wartungsleistung sowie des Verbrauchsmaterials bis zum 31.08.2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Auftraggeber ist satzungsgemäß der IT-Dienstleister ihrer Gesellschafter Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Ein Bestandteil der durch den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ist die Betreuung und der Kauf von Hardware.

Der Auftraggeber hat 2017 über ein EU-weite Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Wartung von Multifunktionsgeräten abgeschlossen. Die Nutzungsdauer der Multifunktionsgeräte war

ursprünglich auf 48 Monate ausgelegt. Die ersten Multifunktionsgeräte sind bereits aus der Wartung gelaufen. Die Nutzung der Multifunktionsgeräte soll in Abstimmung mit den Gesellschaftern von 48 Monate auf 84 Monate verlängert werden. Der Höchstwert der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung betrug 8 Mio. Euro. Dieser Auftragswert wurde noch nicht ausgeschöpft, derzeitig wurden erst 5 Mio Euro abgerufen. Die Wartung der Multifunktionsgeräte soll einheitlich zum 31.08.2024 enden. Ein Kauf weiterer Geräte wird nicht mehr stattfinden.

Aufgrund des gleichbleibenden Mengengerüstes und der Identität der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung mit der angestrebten Leistungsverlängerung handelt es sich um eine unwesentliche Vertragsänderung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Ein Wechsel des Dienstleisters für die Wartungsleistung wäre mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und einem Risiko verbleibender Schnittstellen und Abgrenzungsproblemen in Bezug auf die Haftung verbunden

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Föhren
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 54343
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.it-haus.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Tag der Zuschlagsentscheidung gibt den Tag der Vergabeentscheidung wieder. Die Vergabestelle wird den Vertrag über die Verlängerung der Wartungsleistung erst 10 Kalendertage ab Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung abschließen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

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