Verlängerung Rahmenvertrag Kauf und Wartung von Multifunktiongeräten Referenznummer der Bekanntmachung: AS160088
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Rahmenvertrag Kauf und Wartung von Multifunktiongeräten
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Verlängerung des Rahmenvertrages über den Kauf und die Wartung von Multifunktionsgeräten des Herstellers Kyocera in Bezug auf die Wartungsleistung bis zum 31.08.2024. Der Wert des Rahmenvertrages bleibt dabei unberührt. Der Höchstwert von 8 Mio € des ursprünglich ausgeschriebenen Auftragsvolumens bleibt bestehen.
An verschiedene Standorte in Deutschland
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Verlängerung des Rahmenvertrages über den Kauf und die Wartung von Multifunktionsgeräten des Herstellers Kyocera in Bezug auf die Wartungsleistung sowie des Verbrauchsmaterials bis zum 31.08.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftraggeber ist satzungsgemäß der IT-Dienstleister ihrer Gesellschafter Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Ein Bestandteil der durch den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ist die Betreuung und der Kauf von Hardware.
Der Auftraggeber hat 2017 über ein EU-weite Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Wartung von Multifunktionsgeräten abgeschlossen. Die Nutzungsdauer der Multifunktionsgeräte war
ursprünglich auf 48 Monate ausgelegt. Die ersten Multifunktionsgeräte sind bereits aus der Wartung gelaufen. Die Nutzung der Multifunktionsgeräte soll in Abstimmung mit den Gesellschaftern von 48 Monate auf 84 Monate verlängert werden. Der Höchstwert der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung betrug 8 Mio. Euro. Dieser Auftragswert wurde noch nicht ausgeschöpft, derzeitig wurden erst 5 Mio Euro abgerufen. Die Wartung der Multifunktionsgeräte soll einheitlich zum 31.08.2024 enden. Ein Kauf weiterer Geräte wird nicht mehr stattfinden.
Aufgrund des gleichbleibenden Mengengerüstes und der Identität der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung mit der angestrebten Leistungsverlängerung handelt es sich um eine unwesentliche Vertragsänderung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Ein Wechsel des Dienstleisters für die Wartungsleistung wäre mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und einem Risiko verbleibender Schnittstellen und Abgrenzungsproblemen in Bezug auf die Haftung verbunden
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Föhren
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 54343
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.it-haus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Tag der Zuschlagsentscheidung gibt den Tag der Vergabeentscheidung wieder. Die Vergabestelle wird den Vertrag über die Verlängerung der Wartungsleistung erst 10 Kalendertage ab Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung abschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland