enercity Netz GmbH - Projektsteuerung für den Neubau der Zentralen Leitwarte Referenznummer der Bekanntmachung: 197-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
enercity Netz GmbH - Projektsteuerung für den Neubau der Zentralen Leitwarte
Die enercity Netz GmbH beabsichtigt den Bau einer zentralen Leitwarte (ZLW) zur Steuerung und Überwachung der Netz-, Produktions- und Energiehandelsprozesse im Stadtgebiet Hannover. Um den Herausforderungen des komplexen, für die Betriebsfähigkeit der enercity AG kritischen Bauprojekts gerecht zu werden, ist eine Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen "aus einer Hand" sinnvoll und zweckfördernd. Im Vergabeverfahren soll daher ein Projektsteuerer beauftragt werden, der das Projekt als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers steuert und überwacht.
30459 Hannover Erbringung der Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort in Hannover.
Der Auftragnehmer hat die nachfolgenden Grundleistungen des Leistungsbilds "Projektsteuerung" gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (AHO-Schrift Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung", 5. Aufl., Stand März 2020) zu erbringen. Hinsichtlich der dort verwendeten Begriffe gelten die Definitionen gemäß § 2 Abs. 5 des o. g. AHO-Leistungsbildes.
1.1 Projektstufe 1: Projektvorbereitung Handlungsbereiche A-E vollständig
1.2 Projektstufe 2: Planung Handlungsbereiche A-E vollständig
1.3 Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung Handlungsbereiche A-E vollständig
1.4 Projektstufe 4: Ausführung Handlungsbereiche A-E vollständig
1.5 Projektstufe 5: Projektabschluss Handlungsbereiche A-E vollständig
Hinsichtlich der in den einzelnen Projektstufen und Handlungsbereichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gelten der "Kommentar zu den Grundleistungen der Projektsteuerung" in Abschnitt 3 der o. g. AHO-Schrift Nr. 9 sowie die projektspezifischen Konkretisierungen durch die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer mit zusätzlichen Leistungen über den vorstehend geschilderten Umfang hinaus beauftragen (siehe auch § 3 Abs. 4 des Projektmanagementvertrags, Teil C). Dies kann z. B. besondere Leistungen bzgl. der Projektsteuerung betreffen. Die Vergütung solcher Leistungen erfolgt dann auf Basis der vereinbarten Tagessätze (siehe auch § 5 Abs. 2 des Projektmanagementvertrags).
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie nachfolgend beschrieben:
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Projektstufen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden.
Die Beauftragung mit den Leistungen der weiteren Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung) bis 5 (Projektabschluss) erfolgt - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu zwei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungsstufe/n. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt.
Näheres ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag (Teil C).
1) Vergabeunterlagen
In der Anlage B01 (Machbarkeitsstudie) sind besonders sensible Informationen zu dem Vorhaben enthalten, das eine kritische Infrastruktur der Energieversorgung im Sinne von § 2 Abs. 10 BSIG beinhaltet. Daher stellt der Auftraggeber gemäß § 41 Abs. 4 SektVO dieses Dokument erst in der Angebotsphase und nur nach Abgabe einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung (siehe Anlage D05) zur Verfügung. Die Erklärung ist auszufüllen, zu unterzeichnen (im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch den bevollmächtigen Vertreter) und mit dem Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform einzureichen. Die Machbarkeitsstudie wird dann über die Vergabeplattform bereitgestellt.
2) Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7)
Die Angabe ist als Schätzung zu verstehen und beruht auf der derzeitigen Planung des Auftraggebers bzgl. des Verlaufs dieses Vergabeverfahrens und des Projekts insgesamt. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit dem Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Teilleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 1.: Jahresumsatz aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019-2021.
Zu 2.: Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO).
Zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
- Projektsteuerungsleistungen für Hochbauvorhaben.
- Bauvolumen (Summe aus KG 300-500) mindestens 10 Mio. EUR netto.
- Abgeschlossene Leistungen entsprechend Projektstufen 1-5 gemäß Leistungsbild Projektsteuerung (§ 2 AHO-Schrift Nr. 9).
- Projekte mit mindestens überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Honorarzonen IV oder V nach HOAI bzw. AHO-Schrift Nr. 9).
- Leistungsbeginn der Referenzleistung nicht vor dem 01.01.2012.
Mindestens eine Referenzleistung muss ein Projekt betreffen, das eine kritische Infrastruktur im Sinne von § 2 Abs. 10 BSIG beinhaltet.
Mindestens eine Referenzleistung muss ein Projekt betreffen, welches den Abbruch eines Bestandsobjekts und den Neubau an gleicher Stelle umfasst.
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
Siehe Projektmanagementvertrag (Teil C).
Siehe Projektmanagementvertrag (Teil C).
Siehe Projektmanagementvertrag (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Nachunternehmer, Eignungsleihe
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.